Bevor die Mindestlohnkommission im Juni 2025 über ihre Anpassungsempfehlung für den gesetzlichen Mindestlohn ab dem 1. Januar 2026 entscheidet, hat sich der Handelsverband Deutschland (HDE) in seiner Stellungnahme für eine Aussetzung der nächsten Anhebung ausgesprochen. Keinesfalls dürfe es durch eine Anhebung erneut zu einem staatlichen Eingriff in noch laufende Entgelttarifverträge im Einzelhandel kommen. Alle zwei Jahre hört die Mindestlohnkommission vor ihrer Empfehlungsentscheidung im schriftlichen Verfahren ausgewählte Verbände zu den Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auf die jeweilige Branche an.
„Der Mindestlohn ist seit 2022 um mehr als 30% gestiegen. Das liegt trotz der teils sehr hohen Inflation in diesem Zeitraum weit oberhalb unserer Tarifsteigerungen“, so Steven Haarke, HDE-Geschäftsführer für Arbeit, Bildung, Sozial- und Tarifpolitik. In der kritischen Stellungnahme für die Mindestlohnkommission betont der HDE die für die Branche weiterhin äußerst schwierigen ökonomischen Rahmenbedingungen und fordert den Schutz der verfassungsrechtlich garantierten Tarifautonomie vor weiteren staatlichen Eingriffen. Besonders kritisch sei laut Verband der rein politisch motivierte Eingriff durch eine sprunghafte staatliche Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Oktober 2022 auf 12 Euro pro Stunde zu bewerten. „Dieser Eingriff ohne vorherige Beteiligung der Mindestlohnkommission hat zu erheblichen Stauchungseffekten am unteren Ende des Tarifgitters geführt. Dadurch ist dort bis heute keine Entgeltdifferenzierung möglich“, so Haarke. Zusätzlich sei von dem Grundsatz abgewichen worden, dass die Mindestlohnanhebung für die Dauer von zwei Jahren Bestand habe. In der Folge sei ein erheblicher Vertrauensschaden bei tarifgebundenen Arbeitgeberinnen und -gebern entstanden. Dies gelte auch für die politische Einflussnahme durch öffentliche Zielsetzungen im Vorfeld von Empfehlungsentscheidungen wie zuletzt im Sondierungsergebnis von Union und SPD.
Erschwerend komme aus Sicht des HDE hinzu, dass zusätzlich ab dem 1. Januar 2023 auch die Midijobgrenze auf sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit Einkommen bis zu 2.000 Euro im Monat deutlich ausgeweitet wurde. Dabei habe es sich auch um eine Abkehr vom anerkannten Grundsatz der Parität bei den Sozialversicherungsbeiträgen im Arbeitsverhältnis gehandelt. In der Folge sei es für Arbeitgeberinnen und -geber zu einem zusätzlichen Personalkostenschub gekommen. „Als Großbranche mit viel struktureller Teilzeit hat den Einzelhandel diese Personalkostensteigerung besonders stark betroffen“, so Haarke. All dies mache eine Aussetzung der nächsten Mindestlohnanhebung aus Sicht des Einzelhandels erforderlich, um einer finanziellen Überforderung der Branche entgegenzuwirken und Arbeitsplätze nicht zu gefährden. Es dürfe durch eine weitere Mindestlohnanhebung nicht nachträglich in die noch bis Sommer 2026 laufenden Entgelttarifverträge im Einzelhandel eingegriffen werden. Hier geht es zur kompletten Stellungsnahme.
HDE: Aussetzung von Mindestlohnanhebung
/ 13.03.2025Der HDE spricht sich für eine Aussetzung der Mindestlohnanhebung ab Januar nächsten Jahres aus und warnt vor staatlichen Eingriffen in die Tarifautonomie…

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