Hallhuber: Insolvenz in Eigenverwaltung

  /  31.05.2023

Hallhuber hat aufgrund der „multiplen Krisen im Textileinzelhandel“ ein weiteres Mal Insolvenz in Eigenverwaltung angemeldet. Nun soll ein Investor gesucht werden…

Das Münchner Modeunternehmen Hallhuber hat Insolvenz in Eigenverwaltung angemeldet, rund zwei Jahre nach Beendigung der letzten Insolvenz, aus der Rouven Angermann und Torsten Eisenkolb die DOB-Kette im Rahmen eines Management-Buy-Outs übernommen hatten. Als Gründe werden die „marktbekannten multiplen Krisen im Textileinzelhandel“ und die „daraus folgenden massiven Umsatzeinbußen“ genannt. Das Amtsgericht München hat dem Antrag auf Anordnung der vorläufigen Eigenverwaltung am 30. Mai 2023 stattgegeben.

Man wolle nun aktiv die Suche nach einem neuen Finanzinvestor weiterverfolgen und so die Zukunft des Unternehmens zu sichern. In der Eigenverwaltung leitet die bisherige Geschäftsführung das Unternehmen weiter und wird durch den gerichtlich bestellten Sachwalter, Rechtsanwalt Dr. Christian Gerloff von der Kanzlei Gerloff Liebler, überwacht. Zur Verstärkung des Managements in der Restrukturierung und für insolvenzspezifische Themen hat Hallhuber Dr. Sven Tischendorf und Dr. Alexander Höpfner zu Geschäftsführern ernannt. Die beiden Sanierungsexperten sind Partner der Kanzlei act AC Tischendorf Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Frankfurt am Main.

Weitere Schritte zum Verfahren werden im Anschluss an die erste Sitzung des vorläufigen Gläubigerausschusses, im Laufe der nächsten Woche, bekanntgegeben.

Hallhuber vertreibt das Sortiment in aktuell knapp 200 Stores und Verkaufsflächen in Deutschland, Österreich, der Schweiz, Luxemburg und den Niederlanden. Der Onlineshop ist neben den D.A.CH.- auch in den Benelux-Ländern, Frankreich, Irland und Italien verfügbar.

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