Hallhuber im Schutzschirmverfahren

  /  16.04.2020

Hallhuber verzeichne wegen der Corona-Pandemie „massive Umsatzverluste“ und hat deshalb ein Schutzschirmverfahren in Eigenverwaltung beantragt…

Das Münchner Unternehmen Hallhuber plant nach massiven Umsatzeinbußen aufgrund der Corona-Krise eine Neuausrichtung über ein Schutzschirmverfahren in Eigenverwaltung. Das Amtsgericht München hat dem Antrag auf Einleitung des Schutzschirmverfahrens nach § 270b InsO am 15. April 2020 stattgegeben. Hallhuber habe diese Maßnahme ergreifen müssen, um eine drohende Zahlungsunfähigkeit abzuwenden. Das Verfahren ermöglicht es dem Unternehmen, innerhalb von drei Monaten einen Sanierungsplan auszuarbeiten. In der Eigenverwaltung leitet die bisherige Geschäftsführung das Unternehmen weiter und wird durch einen gerichtlich bestellten Sachwalter überwacht. Das Gericht bestellte Rechtsanwalt Dr. Christian Gerloff von der Kanzlei Gerloff Liebler mit Sitz in München zum vorläufigen Sachwalter. Die Aufrechterhaltung des laufenden Geschäftsbetriebs sei sichergestellt, ebenso wie die Löhne und Gehälter der knapp 2.000 Angestellten.

„Wir waren bis Januar 2020 sehr erfolgreich unterwegs, aber die behördlich angeordneten Schließungen unserer Verkaufsflächen setzen uns jetzt hart zu“, sagt Rouven Angermann, CEO von Hallhuber. „Gegenüber der möglichen Option von Staatshilfen und der damit einhergehenden Verschuldung ist das von uns gewählte Schutzschirmverfahren die bessere Variante, unser Unternehmen geordnet und erfolgreich wieder anzufahren und auf den Wachstumskurs vor Covid-19 zurückzubringen.“

Maßnahmen zur Neuausrichtung wurden bereits im Juli 2019 in die Wege geleitet und sollen weiterhin umgesetzt werden. Ein von Robus Capital Management verwalteter Fonds hatte die Mehrheitsanteile an der Hallhuber GmbH zu diesem Zeitpunkt von der Gerry Weber International AG übernommen. Der strategische Fokus liege auf der Ausrichtung aller Geschäftsfelder und Prozesse auf das bestehende, vertikale Geschäftsmodell und der konsequenten Umsetzung der Omnichannel-Strategie.

Zur Verstärkung des Managements in der Restrukturierung und für insolvenzspezifische Themen hat Hallhuber zwei Sanierungsexperten zu Generalbevollmächtigten ernannt. Dr. Sven Tischendorf wird dabei als Chief Restructuring Officer und Dr. Alexander Höpfner als Chief Insolvency Officer fungieren. Beide sind Partner der Kanzlei AC Tischendorf Rechtsanwälte, Frankfurt am Main. „Das Führungsteam von Hallhuber wird im Prozess in Eigenverwaltung durch viele Stakeholder der Gesellschaft bestärkt. Finanzierer, Gesellschafter, Lieferanten und Vermieter leisten einen Beitrag zur weiteren Sicherung der Liquidität und setzen sich für den zukünftigen Erfolg der Firma ein“, sagt Torsten Eisenkolb, CFO von Hallhuber.

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