Görtz: Verfahren eröffnet, wenige Shops übertragen

  /  04.06.2025

Das Amtsgericht Hamburg hat das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Görtz Retail GmbH eröffnet. Drei Stores konnten an Investoren übertragen werden...

Das Amtsgericht Hamburg hat das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Görtz Retail GmbH am 1. Juni 2025 eröffnet und Rechtsanwalt Dr. Gideon Böhm, Kanzlei Münzel & Böhm, zum Insolvenzverwalter bestellt, der bereits im vorläufigen Verfahren tätig war. Er hat nach Insolvenzeröffnung zwei Angebote von Investoren angenommen, so dass insgesamt drei Görtz-Stores, in Potsdam, Magdeburg und Lübeck, einschließlich der Mitarbeitenden übertragen werden können. Die beiden Filialen in Dresden und Oldenburg bleiben auch nach Insolvenzeröffnung geöffnet; eine Übergabe an potenzielle Investoren sei weiterhin möglich. 
 
„Im Januar 2025 habe ich eine sehr schwierige Ausgangslage im Unternehmen vorgefunden. Dass es für ein gutes halbes Jahr gelungen ist, Görtz wieder zu ordnen und im Insolvenzantragsverfahren fortzuführen, ist insbesondere den hoch engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu verdanken“, sagt Böhm. „Trotz der schwierigen Rahmenbedingungen haben alle mitgezogen, auf ihren Einsatz für die Kundinnen und Kunden war jederzeit Verlass. Es gab so gut wie keine Krankmeldungen, was für ein solches Verfahren außergewöhnlich ist. Gern hätten wir noch mehr Filialen an Investoren übertragen, aber anderweitige Pläne der Vermieter oder zu hohe Mietzinsforderungen in den Innenstädten standen dem entgegen.“ 
 
Die Görtz Markenrechte befinden sich nicht im Vermögen der insolventen Görtz Retail GmbH. Auch befindet sich im Vermögen der Gesellschaft keinerlei Grundeigentum. Die Übertragung von Filialen war daher nur im Rahmen einer Einigung mit dem jeweiligen Vermieter möglich. 

Bereits am 20. Januar 2025 wurde die vorläufige Insolvenzverwaltung betreffend der Görtz Retail GmbH angeordnet.

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