Gerry Weber meldet Insolvenz an

  /  11.03.2025

Gerry Weber hat einen Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung gestellt. Das operative Geschäft soll fortgesetzt werden. Die Gründe für die Insolvenz…

Die Gerry Weber International GmbH (GWI), die Holdinggesellschaft des Gerry Weber Konzerns, hat beim Amtsgericht Bielefeld einen Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung gestellt. Das Amtsgericht hat diesem bereits zugestimmt und das vorläufige Verfahren angeordnet. Anschlussinsolvenzen von Tochtergesellschaften der GWI werden derzeit geprüft. Ziel des Verfahrens ist die Fortführung des Unternehmens.

Der rückläufige Fachhandel habe zwischenzeitlich einen stärkeren Fokus auf Working Capital Management. Dies führe zu einer generellen Zurückhaltung in der Vororder und einem stärkeren Fokus am bedarfsorientierten In-Season-Management. Die Gesellschaft habe infolgedessen einen deutlichen Rückgang in der Vororder Q3/2025 im Vergleich zum Vorjahr zu verzeichnen. Zwar melde der Fachhandel zurück, dass sich die Marke Gerry Weber unter der Federführung von Produktchefin Frauke Stein zwischenzeitlich wieder erfolgreich im Bereich Modern Classic repositioniere und etabliere, allerdings bleibe auch Gerry Weber von der geänderten Einkaufspolitik des Fachhandels nicht verschont. Die Verkaufszahlen im eigenen Retail blieben im Jahresvergleich dagegen konstant. Hinzu seien im Februar finanzielle Probleme eines Vertriebspartners gekommen, die zu Zahlungsverzögerungen oder -ausfällen führen könnten.

Das operative Geschäft soll während des Verfahrens ohne Einschränkungen fortgesetzt werden, insbesondere soll die Belieferung der Wholesale-Kunden weiter erfolgen. Die Finanzinvestoren der GWI wollen eine Fortführungslösung finanziell unterstützen. Auch die wesentlichen operativen Geschäftspartner von Gerry Weber, etwa bei Logistik und Sourcing, haben laut Unternehmen ihre Unterstützung für den Prozess zugesagt. 

Zur Begleitung des Verfahrens wurde Dr. Christian Gerloff, Gerloff Liebler Rechtsanwälte, in die Geschäftsführung berufen, der mit seinem Team bereits Unternehmen wie Escada und Adler-Modemärkte durch die Insolvenz begleitet hat und Gerry Weber auch aus früheren Verfahren kennt. Als vorläufigen Sachwalter bestellte das Gericht Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas Flöther.

„Trotz der tiefen Einschnitte, die Gerry Weber in den vergangenen Jahren bereits vorgenommen hat und trotz der guten Resonanz des Marktes auf das Modeangebot: Um eine solche Kumulation von unerwarteten Krisenfaktoren finanziell zu kompensieren, hat das Unternehmen noch nicht genug Speck angesetzt“, kommentiert Dr. Christian Gerloff. „Das anhaltend schwache Konsumklima in Deutschland und anderen Teilen Europas führt dazu, dass wir Strategie und Strukturen des Unternehmens nochmals werden anpassen müssen.“ Geplant sei, zügig einen strukturierten Investorenprozess zu starten. Gerloff: „Wichtig ist, dass der Investorenprozess straff geführt wird, um schnellstmöglich Klarheit für Kunden, Mitarbeiter und Geschäftspartner zu schaffen, auch mit Blick auf die kommende Orderrunde im April/Mai. Gerry Weber ist nach wie vor eine der bekannten deutschen Mode- und Lifestylemarken, die für Investoren mit entsprechendem Branchen-Know-how attraktiv ist.“

Die Gerry Weber International AG hatte zuletzt vor rund zwei Jahren einen Sanierungsprozess auf der Grundlage des Gesetzes über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen (StaRUG) initiiert und zudem Insolvenz in Eigenverwaltung für das deutsche Retail-Geschäft angemeldet.

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