Gerry Weber: Gläubiger nehmen Insolvenzplan an

  /  19.09.2019

Die Gläubiger haben den Insolvenzplan für die Gerry Weber International AG mehrheitlich angenommen. Die Aufhebung des Insolvenzfahrens in Eigenverwaltung…

Die Gläubigerversammlung der Gerry Weber International AG hat den Insolvenzplan für den Erhalt der Gesellschaft mit großer Mehrheit angenommen. Die Zustimmung erfolgte in allen Gläubigergruppen mit Ausnahme der Aktionäre, die im Zuge der geplanten finanziellen Sanierung aus der Gesellschaft ausscheiden sollen. Die Gläubiger machten damit den Weg frei für die Umsetzung des Zukunftskonzepts, das neben der finanziellen Restrukturierung die Fortsetzung der eingeleiteten operativen Sanierung und Neupositionierung zum Gegenstand hat. Für die Umsetzung des Insolvenzplans ist jetzt noch die Bestätigung durch das Insolvenzgericht erforderlich. Dabei kann das Gericht die fehlende Zustimmung der Aktionäre gemäß § 245 Insolvenzordnung aufheben und ersetzen und damit dem Insolvenzplan zur Umsetzung verhelfen.

Im Gerichtstermin hat ein Gläubiger einen Antrag auf Minderheitenschutz gemäß § 251 Insolvenzordnung gestellt. Das Insolvenzgericht wird beim Verfahren zur Planbestätigung auch über diesen Antrag entscheiden. Die Gerry Weber International AG geht davon aus, dass der Antrag keine Aussicht auf Erfolg haben wird, da dieser Gläubiger durch den Insolvenzplan nicht schlechter gestellt werde.

Sachwalter Stefan Meyer rechnet auf Basis des Abstimmungsergebnisses damit, dass das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung noch in diesem Jahr aufgehoben werden kann. Wie bereits kommuniziert, ist zunächst vorgesehen, dass in einem ersten Schritt von Robus Capital Management Ltd. und Whitebox Advisors LLP verwaltete Fonds alleinige Aktionäre der Gerry Weber International AG werden. Dazu wird das Grundkapital der Gesellschaft von derzeit 45.895.960 Euro durch einen Kapitalschnitt auf 8.733 Euro herabgesetzt und anschließend eine Kapitalerhöhung durch Begebung neuer Aktien auf 1.025.000 Euro vorgenommen. Die neuen Aktien sollen vollständig von den Investoren gezeichnet werden, die sich im Gegenzug verpflichten, bis zu 49,2 Mio. Euro für die Gläubigerbefriedigung und für die Finanzierung des operativen Geschäfts bereit zu stellen. Auch die nach dem Kapitalschnitt verbleibenden Altaktien werden an die Fonds als die neuen Eigentümer entschädigungslos übertragen, so dass die bestehenden Aktionäre ohne Gegenleistung aus der Gesellschaft ausscheiden werden. Die Gläubigergruppen erhalten unterschiedliche Angebote zur Befriedigung ihrer Forderungen, die passgenau auf die jeweiligen Interessenlagen zugeschnitten sein sollen. Für die Gruppe der Aktionäre ist aus insolvenzrechtlichen Gründen keine Quotenbefriedigung möglich, solange nicht alle Gläubiger mit sämtlichen Forderungen zu 100% befriedigt worden sind.

Zuvor hatten bereits die Gläubiger der Gerry Weber Retail GmbH & Co. KG den Insolvenzplan für die Tochtergesellschaft der Gerry Weber International AG angenommen. Dr. Christian Gerloff, Generalbevollmächtigter der Gerry Weber International AG: „Dieses Insolvenzverfahren ist ein Musterbeispiel dafür, wie mit den Mitteln des Insolvenzrechts ein sanierungsfähiges Unternehmen eine neue Chance erhalten kann, ohne die Gläubigerinteressen zu vernachlässigen. Das Votum der Gläubiger ist Zeichen des Vertrauens in die Zukunft von Gerry Weber.“

Sachwalter Stefan Meyer von der Pluta Rechtsanwalts GmbH ergänzt: „Gerry Weber hat in dem Erörterungs- und Abstimmungstermin den entscheidenden Schritt in eine gesicherte und gute Zukunft getätigt. Ich freue mich außerordentlich, dass diese bedeutende Unternehmensgruppe der Region mit seinen weltweit 40 Gesellschaften und immer noch mehr als 3.600 Arbeitsplätzen in seinen Kernstrukturen erhalten werden kann und gleichzeitig mit hoher Kreativität ein maßgeschneidertes Insolvenzplankonzept den eigentlichen Verfahrenszweck bestmöglicher Gläubigerbefriedigung erfüllt. Die Gläubiger werden mit einer überdurchschnittlich hohen Quote bedient werden, wobei die Gläubiger zudem noch frei entscheiden können, ob sie mit der Barquote abgefunden werden oder das Geld im Unternehmen belassen und an der erwarteten zukünftig positiven Entwicklung im Sinne einer Wertaufholung partizipieren. Mit diesem maßgeschneiderten Insolvenzplan werden wir den unterschiedlichen Gläubigerinteressen in optimaler Weise gerecht. Dieses gute und für die Verfahrensgröße relativ schnell umgesetzte Ergebnis war nur möglich aufgrund professioneller und vertrauensvoller Zusammenarbeit aller Beteiligter und dem unermüdlichen Einsatz der Mitarbeiter des Unternehmens, denen ich an dieser Stelle ausdrücklich danken möchte.“

Die Gerry Weber International AG befindet sich seit dem 25. Januar 2019 im Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung. Am 1. April wurde das Verfahren eröffnet. Bei der Tochtergesellschaft Gerry Weber Retail GmbH & Co. KG wurde das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung am 1. Mai 2019 eröffnet.

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