Gerry Weber: Folgeinsolvenz & Hallhuber-Verkaufsoption

  /  07.02.2019

Nach dem Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung der Gerry Weber International AG folgt nun auch ein solcher für ein Tochterunternehmen…

Auch für das Tochterunternehmen Gerry Weber Retail GmbH wurde jetzt ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung beim Amtsgericht Bielefeld eingereicht, nachdem es kürzlich noch hieß, der Antrag beziehe sich ausschließlich auf die Muttergesellschaft Gerry Weber International AG. Damit ist es nun leichter, sich von den rund 230 unprofitablen Filialen und Verkaufsflächen zu trennen, da das Sonderkündigungsrecht genutzt werden kann. Im Rahmen der vorläufigen Eigenverwaltung wird der Geschäftsbetrieb in vollem Umfang fortgeführt werden. Nach derzeitigem Stand ist die Finanzierung bis ins Jahr 2020 gesichert. Die Geschäftsführung mit Johannes Ehling und Florian Frank bleibt im Amt. Das vorläufige Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung wird bis Ende April 2019 laufen, das Insolvenzverfahren wird voraussichtlich Anfang Mai eröffnet.

Wie schon bei der Gerry Weber International AG unterstützt Dr. Christian Gerloff von Gerloff Liebler Rechtsanwälte die Geschäftsführung als Generalbevollmächtigter. Das Gericht bestellte gleichfalls den Sanierungsexperten Rechtsanwalt Stefan Meyer, Pluta Rechtsanwälte, zum vorläufigen Sachwalter. Die Lohn- und Gehaltszahlungen der betroffenen Mitarbeiter sind über das Insolvenzgeld abgesichert.

Die insolvente Gerry Weber International AG will zudem eventuell den Verkauf der Tochter Hallhuber in die Wege leiten. Im Rahmen der laufenden Sanierung von Gerry Weber hat die Gerry Weber International AG mit einem Investor eine Brückenfinanzierung in Höhe von 10 Mio. Euro für die Tochtergesellschaft Hallhuber GmbH vereinbart. Zudem erwirbt der Investor Forderungen von Gesellschaften der Gerry Weber Gruppe gegenüber Hallhuber, für die bereits überwiegend ein Nachrang vereinbart wurde, zu einem Kaufpreis von ca. 1 Mio. Euro. Gleichzeitig wurde eine Kaufoption gewährt. Im Falle der Ausübung bleibt Gerry Weber nach eigener Wahl entweder mit 14% an Hallhuber beteiligt oder mit 12% zuzüglich eines Barkaufpreises in Höhe von 500.000 Euro. Die Kaufoption kann erst nach Erfüllung verschiedener Bedingungen ausgeübt werden, die voraussichtlich im Mai 2019 vorliegen. Mit den nun zur Verfügung stehenden Mitteln aus der Brückenfinanzierung wird der laufende Geschäftsbetrieb von Hallhuber bis auf Weiteres sichergestellt.

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