Das Bezirksgericht Gelderland in Arnhem hat Lidl am 23. September untersagt, mehrere Sandalen-Nachahmungen in den Niederlanden weiter anzubieten. Nach dem Urteil verletzen die beanstandeten Modelle das Urheberrecht am Birkenstock-Fußbett.
Betroffen sind Nachahmungen der Birkenstock-Modelle Arizona, Madrid, Gizeh, Boston und Florida. Lidl darf die Sandalen in den Niederlanden nicht weiter verkaufen. Bei einem Verstoß droht ein Ordnungsgeld von 5.000 Euro pro Tag.
Zudem muss Lidl eine Aufstellung über Verkaufszahlen und Bestellungen der betreffenden Modelle vorlegen. Das Gericht sprach Birkenstock Schadenersatz und die Erstattung der Prozesskosten zu. Über die jeweilige Höhe soll in gesonderten Verfahren entschieden werden.
Das Urteil ist eine Entscheidung erster Instanz und kann angefochten werden. Es gilt ausschließlich für die Niederlande.
Für Birkenstock ist der Beschluss auch deshalb relevant, weil der Bundesgerichtshof im Februar 2025 den geltend gemachten Urheberrechtsschutz für die damals geprüften Birkenstock-Sandalen verneint hatte. Die Entscheidungen zeigen, dass der Schutz von Birkenstock-Sandalen in den Niederlanden anders beurteilt wird als in Deutschland.
Key Facts
Gericht: Bezirksgericht Gelderland, Arnhem
Entscheidung: 23. September 2026
Beklagte: Lidl
Betroffene Modelle: Arizona, Madrid, Gizeh, Boston und Florida
Schutzgrund: Urheberrecht am Birkenstock-Fußbett
Geltung: Niederlande
Ordnungsgeld: 5.000 Euro pro Tag bei Verstoß
Weitere Anordnungen: Auskunft zu Verkäufen und Bestellungen, Schadenersatz und Prozesskosten
Status: erste Instanz, anfechtbar
Deutschland: BGH verneinte Urheberrechtsschutz im Februar 2025
