Das Bundeskartellamt erntet mit der Grundsatzentscheidung zum selektiven Vertriebssystem von Marken wie Adidas, Asics oder Deuter nicht nur positive Kritik. Nachdem die Behörde in dem System, laut welchem Unternehmen ein Verkaufsverbot auf Onlinemarktplätzen wie Ebay und Amazon verhängten, eine Wettbewerbsbeschränkung sahen, empfinden diverse Mittelständler im stationären Einzelhandel die Entscheidung als existenzbedrohlich. Die Unternehmen selbst sehen den Selektivvertrieb als wichtiges Element der Markenpflege, Ware wird ausschließlich an jene Händler verkauft, die die vom Brand festgelegten Kriterien erfüllen. Grundsätzlich dürften Produzenten bei der Auswahl ihrer Händler laut Kartellamt zwar bestimmte Qualitätsanforderungen stellen, „wesentliche Vertriebskanäle wie den Onlinehandel“ weitgehend auszuschalten, sei jedoch untersagt.
Nach Meinung des Branchenverbandes vds (Verband Deutscher Sportfachhandel) greife die Entscheidung zu kurz: Mit der qualifizierten Kundenberatung trage der stationäre Sportfachhandel maßgeblich zur Qualitätssicherung bei, sei im Preiskampf aber aufgrund der Kostenstruktur gegenüber den reinen E-Plattformen unterlegen. So gehörten die Multimarken-Händler im Rahmen dieser Entscheidung eindeutig zu den Benachteiligten.
Gefährdet Kartellamt den Fachhandel?
/ 12.09.2014Die Grundsatzentscheidung des Bundeskartellamtes zum Thema Selektivvertrieb stößt nicht bei allen auf Zuspruch. Insbesondere der mittelständische Handel ist unzufrieden…

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