Freundschaftsdienst: Wir verlieren die_(Ver)Fassung

  /  18.03.2021

Das Aktionsbündnis Freundschaftsdienst.eu betrachtet die Lage des vom Lockdown betroffenen Handels als verfassungswidrig und startet eine neue Kampagne…

Das Aktionsbündnis Freundschaftsdienst.eu startet eine neue Kampagne: Der sich im Lockdown befindende Einzelhandel werde durch „unbefriedigte Lockerungen, in Form von Click & Meet-Maßnahmen, abgespeist“, Überbrückungshilfen würden nur teilweise und sehr schleppend ausgezahlt und ließen den Einzelhandel in einer existenzbedrohenden Lage zurück. Das sei aus Sicht des Aktionsbündnisses verfassungswidrig. Die neue Kampagne soll betroffenen Einzelhändlerinnen und -händlern eine Perspektive geben und sie dabei unterstützen, die ihnen zustehenden Rechte durchzusetzen. Die Initiatoren Uwe Bernecker und Günter Nowodworski wollen den Druck auf die obersten Richterinnen und Richter erhöhen. Bernecker stellt sich die Frage, „ob unsere Grundrechte noch immer gelten und ob Gerichte bereit sind, die Grundlage unserer Verfassung nach Art. 14, durchzusetzen?“ Nowodworski: „Sollte dies nicht der Fall sein, bleibt dem Aktionsbündnis nichts anderes übrig, als vor das Verfassungsgericht in Karlsruhe zu ziehen!“

Das Aktionsbündnis unterstützt gemeinsam mit der Berliner Kanzlei Schirp & Partner Rechtsanwälte mbB und dem Rechtsanwalt Siegried de Witt und Prof. Dr. Ingo Heberlein bereits jetzt Einzelhändlerinnen und -händler, Anträge und Entschädigungsanspruch zu stellen. Dennoch sei der nächste Schritt notwendig: In jedem Bundesland werden innerhalb der nächsten Tage Eilanträge auf Wiedereröffnung gestellt. Der Gesetzgeber soll durch das Gericht dazu aufgefordert werden, einen gesetzlich festgeschriebenen Anspruch auf Entschädigung für die Betroffenen zu erlassen. Bis dahin soll die angeordnete Schließung der Geschäfte aufgehoben werden. Es werden zunächst die obersten Verwaltungsgerichte eines jeden Bundeslands aufgerufen.

Der Freundschaftsdienst und die Initiatoren bieten keine Rechtsberatung an. Rechtliche Beratungen erfolgen ausschließlich durch die angeschlossenen Rechtsanwälte.

Kontakt:
freund@freundschaftsdienst.eu

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