Freundschaftsdienst: Wir stehen auf_Recht

  /  18.02.2021

Das Aktionsbündnis Freundschaftsdienst.eu startet die dritte Kampagne Wir stehen auf_Recht und hat dabei die Unterstützung einer Rechtsanwaltskanzlei...

Seit Anfang Januar 2021 setzt sich das Aktionsbündnis Freundschaftsdienst.eu im Zuge der Corona-Pandemie für den Einzelhandel ein – und lanciert nun die dritte Kampagne: Wir stehen auf_Recht bzw. Wir schließen_uns zusammen.  Die Initiatoren Uwe Bernecker und Günter Nowodworski starteten am 11. Januar die Kampagne Wir machen auf_merksam und wenig später die zweite Kampagne Wir gehen mit_unter bzw. Wir gehen mit_voran. Auch wenn dies innerhalb der Bevölkerung viel Zuspruch gefunden habe, sei seitens der Politik noch immer nichts passiert – weder seien die dringend benötigten Überbrückungshilfen bei den Betroffenen angekommen, noch gebe es ein konkretes Wiedereröffnungsszenario. Deshalb sehen Bernecker und Nowodworski den nächsten Schritt als unabdingbar: „Die Politik hat versprochen und gebrochen. Wir stehen auf_Recht. Jetzt klagen wir.“

Gemeinsam mit der Berliner Kanzlei Schirp & Partner Rechtsanwälte mbB und dem Rechtsanwalt Siegried de Witt und Prof. Dr. Ingo Heberlein unterstützt das Aktionsbündnis Einzelhändlerinnen und Einzelhändler dabei, Klagen vorzubereiten und hat dafür vier Verfahren entwickelt: Das erste ist der Antrag auf Wiedereröffnung; Eilanträge werden auf Länderebene eingereicht. Für dieses Verfahren wurde von Heberlein und de Witt ein Formblatt entworfen. Die Bearbeitung der Anträge will die Kanzlei kostenlos übernehmen. Das zweite ist die Klage auf Entschädigung: Da es derzeit noch keinerlei Zusagen von Prozessfinanzierungsgesellschaften gebe, sei eine Strategie der kleinen, aber vielen Pfeile entwickelt worden. Die Kosten pro Klagendem belaufen sich laut der Initiatoren auf 600 Euro und seien somit relativ gering.

Das dritte Verfahren ist die Sammelklage auf Schadensersatz: Hier gehe es darum, möglichst viele Klägerinnen und Kläger mit gleichem Klageziel zu sammeln. Die Anzahl der Klagewilligen, die Höhen der Schadensummen und die Aussicht auf Erfolg bestimmen die Absichten der Prozessfinanzierungsgesellschaften, die Kosten für das gesammelte Verfahren zu übernehmen. Interessierte Geschädigte können sich für dieses Verfahren, dass für alle Klagenden kostenlos wäre, unverbindlich vormerken lassen. Das vierte Verfahren ist die Klage auf Auszahlung der Überbrückungshilfen: Derzeit erhalten Filialunternehmerinnen und -unternehmer, die mehrere Gesellschaften im Verbund führen, nur einmal die Überbrückungshilfe ausbezahlt. Dies sei aus Sicht der Rechtsanwälte rechtswidrig und könne angefochten werden. Für diese Verfahren müssten die Klagenden in Vorleistung gehen. Wichtig seitens des Aktionsbündnisses: Der Freundschaftsdienst und seine Initiatoren bieten keine Rechtsberatung an. Diese erfolgen ausschließlich durch die angeschlossenen Rechtsanwälte.

Im Stil der letzten beiden Aktionen soll zusätzlich ab dem 22. Februar 2021 eine weitere Plakataktion initiiert werden. Store-Inhaberinnen und -Inhaber sowie Unterstützerinnen und Unterstützer der Aktion können auf der Freundschaftsdienst-Website das neue Plakatmotiv herunterladen, um es drucken zu lassen. Die Plakate können dafür genutzt werden, die Schaufenster zu verkleben und das Ladengeschäft damit symbolisch zu verschließen. Alle, die aktuell beispielsweise Window-Shopping oder Click & Collect anbieten, können das Plakat an ihrer Ladentür oder im Schaufenster aufhängen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden gebeten, Fotos auf Social Media zu veröffentlichen.

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