Die bislang anfallende Umsatzsteuer für Unternehmen auf Kleiderspenden entfällt, dies gilt allerdings nur für die letzte Wintersaisonware, zeitlich begrenzt bis zum 31. Dezember 2021 und nur im Rahmen der Überbrückungshilfe III. Werden die Waren für wohltätige Zwecke gespendet, können sie bei den Fixkosten zu 100% berücksichtigt werden, bestätigte Antje Tillmann, Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag für Finanzen. Die Grünen, der Einzelhandelsverband Deutschland und der paritätischen Wohlfahrtsverband begrüßen mit ihrem Bündnis #SpendenStattVernichten diese Regelung, es müsse aber für die Zeit nach dem 31. Dezember eine Lösung gefunden werden. In den Lagern der Modehändlerinnen und -händler sollen sich derzeit rund 500 Mio. Kleidungsstücke und Schuhe angehäuft haben.
Bislang war es so, dass das Vernichten von Ware häufig günstiger ist als sie zu spenden; da vernichtete Ware keinen Wert mehr hat, entfällt darauf keine Umsatzsteuer.
Freie Bahn für Kleiderspenden
/ 15.03.2021Der Einzelhandel kann Saisonwaren nun an gemeinnützige Organisationen spenden, ohne dafür Umsatzsteuer zahlen zu müssen – allerdings mit Einschränkungen…

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