flip*flop und Fitflop: Coexistence-Agreement

  /  11.07.2014

Wendung im Namensrechtsstreit zwischen flip*flop und Fitflop – die beiden Unternehmen haben ein Coexistence-Agreement abgeschlossen…

Im Namensrechtsstreit zwischen der Bernd Hummel Holding GmbH und der Fitwear GmbH/Fitflop Limited ist es zu einer Einigung gekommen. Die Bernd Hummel Holding GmbH wird weiterhin ihre Kollektionen unter der Marke flip*flop vertreiben, während die Fitwear GmbH ab der Frühjahr/Sommer-Saison 2015 ihre Produkte wieder unter dem Markennamen Fitflop vermarkten wird. Auf Anfrage heißt es seitens Bernd Hummel: „Wir alle verdienen unser Geld mit dem Verkauf unserer Ware; nicht mit streiten. Insofern bin ich froh, dass zwischen flip*flop und Fitflop ein internationales Coexistence-Agreement abgeschlossen wurde, was international beiden Marken Vorteile bringt. Der Bundesgerichtshof hat eindeutig den Schutz der Marke flip*flop bestätigt. Daraufhin war auch Fitflop zu einem Agreement bereit.“
 
Der Hintergrund sei, dass sich beide Marken auf den Verkauf ihrer Schuhe konzentrieren wollen und weniger mit Rechtsstreitigkeiten. flip*flop sei in den deutschsprachigen Ländern erfolgreich – Fitflop besonders in den internationalen Märkten. Synergien, die durch die ähnlichen Namen entstehen, sollte man nutzen.

Im Oktober 2009 hatte die Bernd Hummel Holding wegen Markenrechtsverletzung aufgrund von Verwechslungsgefahr Klage eingereicht und der Name Fitflop durfte bislang laut des Oberlandesgerichts Düsseldorf hierzulande für Schuhe nicht mehr verwendet werden.

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