EU-Parlament segnet Lieferkettengesetz ab

  /  24.04.2024

Das abgeschwächte EU-Lieferkettengesetz hat jetzt auch die Zustimmung des EU-Parlaments bekommen. Im März hatten bereits die EU-Länder ihr Go gegeben…

Das EU-Parlament mit einer Mehrheit der Abgeordneten hat in Straßburg grünes Licht für das abgeschwächte EU-Lieferkettengesetz gegeben. Das Gros der EU-Länder hatte bereits am 15. März 2024 in Brüssel dafür gestimmt. Deutschland hatte sich bei der Abstimmung enthalten, nachdem SPD und Grüne für das Vorhaben, die FDP allerdings, unter anderem wegen zu großer Bürokratiehürden für Unternehmen, dagegen war. Eine Enthaltung wird als Stimme gegen das Vorhaben gewertet, nötig für ein Go war die Zustimmung von mindestens 15 von 27 EU-Staaten.

Das neue Gesetz soll für Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten und mit einem Umsatz ab 450 Mio. Euro gelten, nach einer fünfjährigen Übergangsfrist mit einem stufenweisen Herantasten. Nach drei Jahren müssen sich Unternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeitenden und mehr als 1,5 Mrd. Euro Jahresumsatz an das neue Gesetz halten, nach vier Jahren Unternehmen ab 4.000 Angestellten und mit 900 Mio. Euro Umsatz. Nach dem Scheitern eines ersten Einigungsversuchs im Dezember 2023 wurde der Entwurf abgeschwächt; ursprünglich sollte das Gesetz für Unternehmen ab 500 Beschäftigten und mit einem Umsatz ab 150 Mio. Euro gelten.

Das EU-Lieferkettengesetz soll Unternehmen unter anderem dazu verpflichten, sicherzustellen, dass Menschenrechte, auch bei den Lieferanten, eingehalten werden. Außerdem müssen Geschäftsmodelle künftig mit dem Pariser Abkommen zum Klimawandel vereinbar sein.

Nun fehlt noch die formale Unterzeichnung des Rats der EU-Länder. Anschließend gilt eine Frist von zwei Jahren, um die neuen Vorgaben umzusetzen.

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