EU beschließt zusätzliche Paketgebühr

  /  17.09.2026

Für kleine Online-Sendungen aus Nicht-EU-Ländern kommt eine Bearbeitungsgebühr. Sie fällt zusätzlich zum seit Juli geltenden Drei-Euro-Zoll an…

Das Europäische Parlament hat am 16. September 2026 die Reform des EU-Zollrechts gebilligt. Die darin vorgesehene Bearbeitungsgebühr für kleine E-Commerce-Sendungen aus Drittstaaten soll spätestens zum 1. November 2026 angewendet werden. Ihre Höhe legt die EU-Kommission noch fest.

Die neue Gebühr soll die Kosten der Zollbehörden für die Überwachung und Kontrolle der wachsenden Paketmenge decken. Nach Angaben des Rates der EU kamen 2025 mehr als 90 Prozent der in die EU eingeführten E-Commerce-Pakete aus China. Insgesamt bearbeiteten die Zollbehörden bei Einfuhr, Ausfuhr und Transit rund sechs Milliarden E-Commerce-Pakete.

Die Bearbeitungsgebühr kommt zusätzlich zum bereits geltenden Pauschalzoll hinzu. Seit dem 1. Juli 2026 erhebt die EU bei Online-Einfuhren in Sendungen mit einem Warenwert bis 150 Euro grundsätzlich drei Euro je zolltariflicher Warenkategorie. Es handelt sich dabei um einen Zoll, nicht um eine Bearbeitungsgebühr.

Die drei Euro werden weder pauschal je Paket noch je einzelnem Kleidungsstück berechnet. Die EU-Kommission nennt als Beispiel fünf T-Shirts in einer Sendung, für die insgesamt drei Euro Zoll anfallen. Enthält eine Sendung ein T-Shirt und eine Uhr, sind es sechs Euro. Für bestimmte Einfuhren im Rahmen von Präferenzabkommen oder Zollunionen bestehen Ausnahmen. Die neue Bearbeitungsgebühr ist in diesen Beträgen nicht enthalten.

Die Reform sieht außerdem vor, Onlineplattformen aus Drittstaaten beim Verkauf in die EU als Importeure zu behandeln. Damit tragen sie die Verantwortung für die Zollformalitäten und die Zahlung der Zölle.

Key Facts
Maßnahme: zusätzliche EU-Bearbeitungsgebühr für kleine E-Commerce-Sendungen aus Drittstaaten
Parlamentsabstimmung: 16. September 2026
Anwendung der Gebühr: spätestens 1. November 2026
Gebührenhöhe: noch festzulegen durch die EU-Kommission
Bestehender Pauschalzoll: grundsätzlich 3 Euro je zolltariflicher Warenkategorie in Sendungen bis 150 Euro
Pauschalzoll gilt seit: 1. Juli 2026
China-Anteil an den in die EU eingeführten E-Commerce-Paketen 2025: mehr als 90 Prozent

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