Eterna: StaRUG-Verfahren zur Sanierung

  /  05.08.2021

Eterna hat einen Antrag für ein Sanierungsverfahren für die Eterna Mode Holding GmbH gestellt. Das operative Geschäft soll nicht beeinflusst werden…

Die Eterna Mode Holding GmbH hat einen Antrag auf Einleitung eines Sanierungsverfahrens nach dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (kurz: StaRUG) gestellt. Dazu wird kurzfristig ein Restrukturierungsplan bei Gericht eingereicht mit dem Ziel, diesen Plan bis Mitte September 2021 umzusetzen. Die bisherigen Verhandlungen in der gegebenen Finanzierungssituation über alternative Lösungen hatten zuvor zu keinem Ergebnis geführt. Das StaRUG-Verfahren wurde zum 1. Januar 2021 vom Gesetzgeber in Deutschland eingeführt und ermöglicht einem Unternehmen, einen sogenannten Restrukturierungsplan, der der Sanierung dient, mit einem eingeschränkten Gläubigerkreis unter der Aufsicht eines Gerichts umzusetzen. Für die Annahme eines solchen Sanierungsplans ist eine Zustimmung von 75% der Gläubiger notwendig.

Im Fall der Eterna Mode Holding GmbH dient die Sanierung im Zuge des StaRUG-Verfahrens dem Ziel einer Restrukturierung sowie der Schaffung einer nachhaltigen Finanzierung der Holding. Das Sanierungskonzept sieht einen Schuldenschnitt bei der unbesicherten Anleihe 2017/2024 vor, im Rahmen dessen die Forderungen der Anleihegläubiger sowie die noch ausstehenden Zinsen mit einer Abfindungsquote von 10% bedient werden sollen. Die Quote wird bei Zustimmung zum Konzept vollständig aus Gesellschaftermitteln gezahlt. Zudem verzichtet die Gesellschafterin vollständig auf ihre Forderungen aus Gesellschafterdarlehen in Höhe von insgesamt 32,3 Mio. Euro und verpflichtet sich, zusätzliches Eigenkapital zur Verfügung zu stellen, das neben der Zahlung der Quote auch zur Finanzierung des operativen Geschäfts eingesetzt werden soll.

Darüber hinaus befinde sich Eterna in engem, konstruktivem Austausch mit den Gläubigern des Schuldscheindarlehens der Eterna Mode GmbH. So konnte Eterna sicherstellen, dass die aktuelle Situation der Eterna Mode Holding GmbH und ihre Sanierung keine Kündigungsgründe unter dem Schuldscheindarlehen auslösen. Die Schuldscheingläubiger haben darüber hinaus zu erkennen gegeben, dass sie grundsätzlich weiterhin bereit seien, die operativ tätige Eterna Mode GmbH als Finanzierungspartner zu begleiten.

Henning Gerbaulet, geschäftsführender Gesellschafter der Eterna Mode Holding GmbH: „Covid-19 hat uns im vergangenen Jahr aus einer gesunden und vielversprechenden Unternehmenssituation mit profitablem Wachstum in diese schwierige Phase versetzt. Trotz erfolgreichem operativem Krisenmanagement, was auch das nun im Entwurf vorliegende IDW-S6-Gutachten nochmals bestätigt, wurde in diesem zugleich die dringende Notwendigkeit einer Sanierung der Passivseite der Bilanz der eterna Mode Holding GmbH nahegelegt. Wir bedauern sehr, dass infolgedessen für alle Beteiligten nun Einschnitte unvermeidbar geworden sind, um für das Unternehmen wieder eine stabile Finanzierung der Holding herbeizuführen. Mit der Einleitung des gerichtlichen Sanierungsverfahrens wollen wir nun einen wesentlichen Schritt machen, um dies unter Einbeziehung der Gläubiger zu erreichen. Dabei erfahren wir eine große Unterstützung des Hauptgesellschafters, der Eterna bereits seit 15 Jahren als vertrauensvoller Partner begleitet. Das operative Geschäft der Eterna Mode GmbH wird von der Sanierung der Holding nicht beeinträchtigt sein. Somit können wir gleichzeitig unsere operativen Aktivitäten unverändert fortführen und an unseren strategischen Initiativen wie der Digitalisierung unseres Geschäfts arbeiten.“

Im Geschäftsjahr 2019 erzielte das Unternehmen einen Umsatz von über 100 Mio. Euro. Gleichzeitig erfüllte Eterna seit der Erstbegebung einer Anleihe vor neun Jahren zu jedem Zeitpunkt die Verpflichtungen aus den Anleihen. Im Geschäftsjahr 2020 verzeichnete Eterna infolge des Lockdowns trotz einer insgesamt weiterhin operativ profitablen Geschäftsentwicklung deutliche Ergebnisrückgänge gegenüber der Zeit vor der Pandemie. Diese Situation setzte sich auch 2021 fort, so dass die Lockdown-Verordnungen und Einschränkungen im Handel Eterna weiterhin vor große Herausforderungen stellten. Im ersten Halbjahr 2021 ging der Umsatz der Eterna Gruppe von 40,9 Mio. Euro im Vorjahr um 30,3% auf 28,5 Mio. Euro zurück. Insgesamt führte der Umsatzrückgang im ersten Halbjahr zu einem Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (Ebitda) von -2,0 Mio. Euro (H1 2020: 4 Mio. Euro). Die liquiden Mittel beliefen sich zum Stichtag des 30. Juni 2021 auf 6,4 Mio. Euro (30. Juni 2020: 12 Mio. Euro).

„Im ersten Halbjahr 2021 hat die Pandemie unser Geschäft noch immer erheblich belastet. Unser Fokus ist zum einen weiterhin auf die Bewältigung der aktuellen Situation gerichtet. Zum anderen werden wir die auch vom aktuellen Gutachten bekräftigte und durch das StaRUG-Verfahren ermöglichte Transformation unseres Unternehmens konsequent fortführen und dieses auf die veränderten Marktbedingungen ausrichten können. Dazu werden wir die Digitalisierung des Unternehmens weiter vorantreiben. Auch werden wir das Produktsortiment weiter an wesentliche Trends wie Home Office, Nachhaltigkeit und Entformalisierung und die dadurch veränderten Lebensgewohnheiten unserer Kundinnen und Kunden anpassen. Im operativen Geschäft, das durch die Sanierung der Holding nicht beeinflusst wird, schafft die stabile Liquiditätslage ein gutes Fundament zur weiteren Umsetzung der Aktivitäten mit unseren Partnern. Auf Jahressicht rechnen wir mit einer langsamen Erholung im stationären Handel“, so Gerbaulet.

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