Etappensieg für Adidas

  /  07.11.2012

Im Patentstreit zwischen Adidas und Nike kann Adidas Erfolge verbuchen. Das Gericht hob die einstweilige Verfügung gegen die Marke endgültig auf, die Produktion und Verkauf des „adiZero primeknit“ verbot.

adiZero Primeknit

Adidas darf den „adiZero Primeknit“ wieder verkaufen. Am 7. November 2012 wies das Landgericht Nürnberg Nikes Antrag auf eine Unterlassung gegen Adidas bezüglich der Herstellung und Vermarktung des Schuhs endgültig zurück.
 
Ende August 2012 hatte das Gericht einem Antrag zunächst stattgegeben und eine einstweilige Verfügung erlassen, hatte allerdings zu diesem Zeitpunkt noch keine Gelegenheit, die Sichtweise von Adidas zu hören. Bereits wenige Tage nach Einreichung der Anträge seitens Adidas wurde die einstweilige Verfügung vorläufig wieder aufgehoben.
 
Adidas weist den Vorwurf der Patentverletzung zurück, da die von Nike patentierte Technologie bereits seit den 1940er Jahren bekannt sei. Das Unternehmen kündigte zugleich an, deshalb einen Widerruf des Patents von Nike erwirken zu wollen.

Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig; Nike kann noch Berufung einlegen.

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