Das Amtsgericht Düsseldorf hat das vorläufige Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung bei der Esprit Europe GmbH, Ratingen, sowie bei sechs weiteren deutschen Gruppengesellschaften von Esprit angeordnet. Entsprechende Anträge hatten die Geschäftsführungen am 15. Mai 2024 eingereicht. Bei den weiteren Gesellschaften handelt es sich um die Esprit Retail B.V. & Co. KG, die Esprit Europe Services GmbH, die Esprit Design & Product Development GmbH, die Esprit Wholesale GmbH, die Esprit Global Image GmbH und die Esprit Card Service GmbH.
Bei der Eigenverwaltung führt die Geschäftsführung das Unternehmen weiter und wird dabei von einem Sachwalter überwacht. Zum vorläufigen Sachwalter bei allen Gesellschaften bestellte das Gericht Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas Flöther (Kanzlei Flöther & Wissing). Die Geschäftsführung obliegt Rechtsanwalt Dr. Christian Gerloff und Christian Stoffler von der Kanzlei Gerloff Liebler Rechtsanwälte in München. Zudem wurde Rechtsanwalt Benedikt Gatt zum Generalbevollmächtigten bestellt.
Ziel der Verfahren ist es, das maßgeblich aus Deutschland geführte europäische Geschäft von Esprit zu restrukturieren und zukunftsfähig neu aufzustellen. Von den Maßnahmen direkt betroffen sind 1.500 Mitarbeitende; diese erhalten für die Monate Mai, Juni und Juli Insolvenzgeld von der Bundesagentur für Arbeit. Die Eröffnung der Insolvenzverfahren ist derzeit für den 1. August 2024 geplant.
Der Geschäftsbetrieb wird bis auf Weiteres vollständig fortgesetzt und alle Stores bleiben geöffnet. Über die Auswirkungen von Restrukturierungsmaßnahmen auf einzelne Shops können laut Unternehmen derzeit noch keine Angaben gemacht werden. Bereits vor vier Jahren meldete Esprit für mehrere deutsche Tochtergesellschaften Insolvenz an; rund 100 Stores wurden geschlossen.
Esprit: vorläufige Eigenverwaltungsverfahren
/ 20.05.2024Das vorläufige Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung für Esprit Europe und sechs deutsche Gesellschaften wurde vom Gericht angeordnet. Der Geschäftsbetrieb…

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