Esprit muss Arena-Sponsor bleiben

  /  07.03.2014

900.000 Euro muss Esprit jährlich für die Namensgebung der Düsseldorfer Multifunktionsarena zahlen und das nun bis einschließlich 2019…

Die Klage des Modeherstellers Esprit gegen die Stadt Düsseldorf wurde jetzt abgewiesen, sodass das Unternehmen bis einschließlich 2019 Sponsor der Multifunktionsarena bleibt. Darauf hat das Landgericht Düsseldorf entschieden. Künftig soll Esprit jährlich weiterhin ein Grundentgelt von 900.000 Euro zahlen und im Zuge dessen zudem die noch ausstehende Zahlung der Gelder für 2013 leisten müssen. Esprit hatte den Namensgebungsvertrag nach Unstimmigkeiten mit dem Arena-Betreiber gekündigt und dies auf ein vermeintliches vertragliches Sonderkündigungsrecht gestützt. Laut Gericht sei der Modekonzern allerdings nicht rechtzeitig gegen die aus Markensicht bemängelten Werbeaktionen des Betreibers im Rahmen des Eurovision Song Contests vorgegangen.

Zwar soll die Stadt dem früheren Ausstieg der Firma zugestimmt haben, so habe man sich mit dem Düsseldorfer Oberbürgermeister Dirk Elbers geeinigt. Dieser sei laut Gericht aber nicht vertretungswürdig gewesen, dieser Umstand wird von Seiten der Stadt allerdings anders gesehen. Esprit ist seit 2009 Namensgeber der Arena, hatte die Zahlungen jedoch zum 30. April 2013 eingestellt.

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