Esprit beantragt Schutzschirmverfahren

  /  30.03.2020

Esprit hat wegen des COVID-19 Shutdowns ein Schutzschirmverfahren beantragt, um den Betrieb zu erhalten. Nun soll ein Restrukturierungsplan ausgearbeitet werden…

Esprit hat für mehrere der deutschen Tochtergesellschaften ein Schutzschirmverfahren nach deutschem Recht beantragt. Das Verfahren soll die Unternehmen vor Liquiditätsproblemen schützen, mit denen die Branche aufgrund der COVID-19 Pandemie gegenübersieht. Das Management habe sich für diesen proaktiven, vorausschauenden Schritt entschieden, um den laufenden Geschäftsbetrieb sicherzustellen. Das Schutzschirmverfahren soll Esprit vor Forderungen der Gläubiger in den nächsten Monaten schützen. Das derzeitige Management-Team wird die Kontrolle über das Unternehmen behalten, wobei ein gerichtlich bestellter Sachverwalter die Aufsicht hat. Laut Medienberichten wurde Rechtsanwalt Biner Bähr von der Düsseldorfer Kanzlei White & Case als vorläufiger Sachverwalter eingesetzt, Sanierungsexperte Detlef Specovius als Generalbevollmächtigter.

Während der Schutzfrist wird das Management einen Restrukturierungsplan ausarbeiten, der ebenfalls von der Gläubigerversammlung genehmigt werden muss. „Dies ist der richtige Schritt für Esprit, da die Coronavirus-Pandemie dramatische Auswirkungen auf unser Geschäft hat. Mit diesem Verfahren können wir die Liquidität erhalten und bei Bedarf restrukturieren. Wir wollen die Zukunft dieser großartigen Marke sichern und auf die Chancen vorbereitet sein, die sich ergeben, wenn die Corona-Pandemie überwunden ist“, sagt CEO Anders Kristiansen. Im Rahmen des Schutzschirmverfahrens, das mit dem Verfahren nach Chapter-11 in den USA vergleichbar ist, wird Esprit Verbindlichkeiten und langfristige Mietverträge neu strukturieren. Das Management der deutschen Gesellschaften, die aktuell zahlungsfähig sind und freiwillig die Schutzschirme beantragen, will die Finanzierung der Gehälter für seine in Deutschland beschäftigten Mitarbeiter durch staatliche Beihilfe absichern. 

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