Die Esprit Arena in Düsseldorf wird den Namen weiterhin tragen, entschied die 6. Kammer für Handelssachen am Landgericht vergangene Woche, und das bis Mitte 2019. Das Unternehmen hatte die Zahlungen Anfang Mai 2013 eingestellt und eine Sonderkündigung des Sponsoring-Vertrags mit dem Düsseldorfer Stadion eingereicht, der zunächst noch bis 2014 bestand. Esprit hatte sich 2009 verpflichtet für fünf Jahre Namensgeber der Multifunktionsarena zu werden, sah sich jedoch im Rahmen des Eurovision Song Contests (ESC) betrogen, da der Schriftzug an der Fassade für die Übertragungsdauer weichen musste.
Nach Unternehmensangabe habe man der Marke zugesichert, dass sie vorzeitig aus dem Vertrag austreten könne, sofern sie während des ESC keinerlei öffentliche Debatte in Erwägung ziehe. Darauf habe man sich verlassen, heißt es. Da jedoch keinerlei schriftliche Vereinbarung vorliege oder gar existiere, sei dieser Einwand haltlos.
Ein Gremium hatte statt dem Gesuch des Unternehmens nachzugeben darüber hinaus die Option aus der Vereinbarung gezogen, den Vertrag nicht nur einzuhalten, sondern um weitere fünf Jahre bis 2019 zu verlängern. Dieser soll das Landgericht nun zugestimmt haben, wenn auch die offizielle Urteilsverkündung erst Anfang März stattfinden soll. Die Kammer befand, dass die Klage keinen Bestand habe, die Berufung auf ein Sonderkündigungsrecht sei „unbegründet“ und grenze schon an Kuriosität. Das Modeunternehmen soll für die Namensnennung rund 900.000 Euro jährlich zahlen müssen.
Die Esprit-Anwälte wollen nun prüfen, wie man weiter verfahre.
Esprit-Arena behält Namen
/ 20.01.2014Für fünf Jahre war Esprit Namensgeber der Düsseldorfer Arena – nach einem Streit wollte man den Vertrag aufkündigen, nun entschied ein Gericht dagegen…

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