Mit dem am heutigen 27. März 2026 veröffentlichten Eckpunktepapier des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz und nukleare Sicherheit zur nationalen Umsetzung der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) für Textilien und Schuhe liegen erstmals konkretere Leitlinien vor. Die EPR soll Unternehmen dazu verpflichten, Verantwortung für den gesamten Lebenszyklus ihrer Produkte zu übernehmen. Ziel ist es, Abfälle zu reduzieren, Recyclingquoten zu erhöhen und umweltfreundlicheres Produktdesign zu fördern. Das Eckpunktepapier dient der Vorbereitung eines entsprechenden Gesetzes, das bis Mitte 2027 in Kraft treten soll. Es bestehe an einigen Stellen Konkretisierungs- und Nachbesserungsbedarf, so der BTE, Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren.
Ab April 2028 werden Hersteller verpflichtet, im Rahmen der EPR eine Gebühr zu bezahlen, um die Finanzierung von Sammlung, Sortierung, Wiederverwendung und Recycling von Alttextilien und -schuhen sicherzustellen. „Die Eckpunkte setzen erste Impulse. Jetzt geht es darum, die vorgesehenen Regeln so auszugestalten, dass sie in der Praxis tragfähig, bürokratiearm und für alle Marktakteure fair umsetzbar sind“, betonen Gudrun Höck und Marika Hanschke, Referentinnen für Kreislaufwirtschaft beim BTE. Maßgeblich sei, dass die Gebührenstruktur dabei transparent und verhältnismäßig geregelt bzw. gestaffelt werden müsse. Gerade angesichts der angespannten wirtschaftlichen Lage im Modehandel müsse sichergestellt werden, dass zusätzliche finanzielle Belastungen auf ein zwingend notwendiges Mindestmaß begrenzt würden.
Der BTE bemängelt, dass eine klare Zuordnung von Zuständigkeiten bei der Registrierung, der Genehmigung und der Systemaufsicht über eine zuständige Behörde fehlen. Außerdem sei ein wirksamer Vollzug von Ordnungswidrigkeiten unverzichtbar. Insbesondere die Marktüberwachung internationaler Onlineplattformen, der konsequente Umgang mit Trittbrettfahrern sowie ein wirksames Vorgehen zur weiteren Eindämmung von Ultra-Fast-Fashion seien erforderlich. Darüber hinaus weist der BTE darauf hin, dass Schuhe zwar vom Anwendungsbereich erfasst sind, bislang aber nicht gesondert berücksichtigt werden. Dem stimmt auch Torben Schütz, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Schuh- und Lederwarenindustrie (HDS/L), zu: „Man kann Schuhe und Bekleidung nicht 1:1 vergleichen. Die Materialzusammensetzungen sind bei Schuhen viel komplexer. […]“
Er sagt außerdem, das heute veröffentlichte Eckpunktepapier für ein Textilgesetz bleibe nicht nur hinter den politischen Ankündigungen zurück, „es belastet unsere Hersteller und Marken von Schuhen in erheblichem Maße.“ Mit dem angekündigten Gesetz würden die Probleme von Fast Fashion nicht im Ansatz gelöst. „Das ist keine Maßnahme, um die globale Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen zu fördern. Anstelle von Bürokratie-Abbau sind erhebliche Belastungen und weitere, unkalkulierbare Kosten auf unsere Mitglieder vorgesehen. Das ist alles andere als eine industriefreundliche, effiziente Politik.“
Was Umweltminister Carsten Schneider vorgelegt habe, sei auch aus Sicht des Gesamtverbandes der deutschen Textil- und Modeindustrie „kein Textilgesetz, sondern ein Anti-Textilgesetz“. Das Papier belaste deutsche Hersteller unfair und öffne neue Bürokratie-Schleusen – ohne die dringend notwendige Kreislaufwirtschaft voranzubringen. Hauptgeschäftsführer Uwe Mazura: „Was hier als Textilgesetz verkauft wird, ist ein großer Bluff zu Lasten des Mittelstands und der Verbraucher. Es handelt sich nicht im Ansatz um ein Anti-Fast Fashion Gesetz. Die eigentlichen Ursachen der Probleme – wie etwa ungebremste Ultra-Fast-Fashion aus dem Ausland – werden nicht im Ansatz adressiert.“ Es drohe deutschen Herstellern, künftig auch für Abfälle zu zahlen, die durch Importe entstehen und sich in Deutschland kaum kontrollieren lassen. Mazura: „Wir riskieren, dass solide Mittelständler die Alttextilien der globalen Billigplattformen mitfinanzieren müssen. Das ist schlicht unfair und geschäftsschädigend in einer Wirtschaftskrise, in der deutsche Textilhersteller und Modemarken extrem unter Druck stehen und um ihre Existenz kämpfen. Wir erleben erneut eine Bundesregierung, die offensichtlich den Ernst der wirtschaftlichen Lage vollständig ignoriert.“
Das Konzept erschaffe „eine Verwaltungsmatrix, die niemand mehr durchschaut und enorme Kosten verursacht“. Der Verband warnt: „Am Ende zahlen die Verbraucherinnen und Verbraucher für die Fehler globaler Ultra-Fast-Fashion-Konzerne mit – und die Müllberge in Ghana oder der Atacama Wüste werden trotzdem nicht kleiner. Dieses Eckpunktepapier löst kein einziges reales Problem.“
Thomas Ahlmann, Geschäftsführer des Dachverbands FairWertung e.V., sagt: „Wir begrüßen ausdrücklich, dass mit der Veröffentlichung des Eckpunktepapiers nun der Gesetzgebungsprozess beginnt. Besonders wichtig ist für uns die klare Anerkennung der kreislaufwirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bedeutung gemeinnütziger Sammler durch den Bundesminister. Entscheidend wird sein, dass diese Rolle auch im weiteren Verfahren verbindlich abgesichert und die bestehenden Strukturen nachhaltig gestärkt werden.“
Immerhin soll ab November 2026 – ergänzend zur geplanten Aufhebung der Zollfreiheitsgrenze bis 150 Euro – eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr für Pakete mit Onlinebestellungen aus Drittstaaten, die in die EU verschickt werden, eingeführt werden. Die Höhe steht noch nicht fest.
Erweiterte Herstellerverantwortung in der Kritik
/ 27.03.2026Kritik für die neuen Details der erweiterten Herstellerverantwortung: Der BTE fordert eine Nachbesserung, der Gesamtverband textil+mode spricht vom „großen Bluff“…

Foto: Pexels/Peter Dyllong
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