Einzelhandel: 800 qm-Regelung aufgehoben

  /  06.05.2020

Die wegen der Corona-Pandemie beschlossene Regelung, dass Stores nur bis zu einer Verkaufsfläche von 800 qm wieder eröffnen dürfen, wurde jetzt aufgehoben…

Am heutigen 6. Mai 2020 fand die nächste Pressekonferenz nach dem Treffen von Bundeskanzlerin Angela Merkel mit den Länderchefs zu den neuen Corona-Auflagen statt – ein Ergebnis ist, dass die 800 qm-Regelung im Einzelhandel nicht mehr gilt. Damit dürfen alle Stores wieder auf kompletter Fläche öffnen. Die Regelung wurde nach Beschluss vielfach kritisiert und teilweise vor Gericht angefochten, da sie dem Gleichheitsgrundsatz widersprochen habe. Mehrere Bundesländer hatten bereits Anpassungen vorgenommen, darunter Berlin, wo beispielsweise das KaDeWe schon wieder komplett öffnen durfte. Hygiene-, Zutritts- und Abstandsregelungen sollen weiterhin gelten, dabei sei es besonders wichtig, dass eine maximale Personenzahl inkl. Personal bezogen auf die jeweils zur Verfügung stehende Verkaufsfläche vorgegeben werde.

Die Kontaktbeschränkungen wurden bis zum 5. Juni verlängert, allerdings dürfen sich künftig auch Angehörige von zwei Haushalten treffen. Bereits getroffene Länder-Regelungen sind von dem gemeinsamen Beschluss nicht betroffen. Die Wiedereröffnung der Gastronomie wird in den Bundesländern zu unterschiedlichen Zeitpunkten erfolgen, kleinere öffentliche Veranstaltungsregelungen sind ebenfalls Ländersache.

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