Ab dem 8. Mai 2012 tritt eine Textillkennzeichnungs-Verordnung mit europaweiter Gültigkeit in Kraft. Die Richtlinien geben vor, dass nichttextile Teile tierischen Ursprungs ohne Ausnahme im Etikett angegeben sowie die prozentualen Rohstoffangaben komplett genannt werden. Erleichterungen wie die Angabe von 85% Mindestgehalt entfallen. Die Kennzeichnung gilt auch für den Onlineverkauf.
Bisher richtete sich jedes Land in Europa nach eigenen Gesetzen und sollte sich an den europäischen Vorgaben lediglich orientieren. Bis November 2014 darf die Ware nun noch abverkauft werden, die vor dem 8. Mai 2012 produziert wurde.
Bei der Sprachenwahl auf dem Etikett gibt es keine Änderungen. Die Etikettierung erfolgt in der Sprache des jeweiligen Landes, in dem die Ware auf dem Markt bereitgestellt wird.
Einheitliche Textilkennzeichnung in Europa
/ 07.05.2012In Deutschland gilt künftig eine europaweite Verordnung zur Textilkennzeichnung. Ab dem 8. Mai 2012 dürfen nur noch Produkte nach den überarbeiteten Vorgaben an den Handel abgegeben werden.

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