Einführung des Mindestlohns besiegelt

  /  04.07.2014

Beschlossene Sache: Ab Januar 2015 soll es deutschlandweit einen gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Brutto geben. Laut Ver.di sei dies ein „historischer Schritt“…

Der deutsche Bundestag hat die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns in Höhe von 8,50 Euro beschlossen und folgt damit unter anderem den Forderungen der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di, die die Verabschiedung als einen „historischen Schritt“ im Kampf gegen die Armutslöhne betitelt. Das Tarifautonomiestärkungsgesetz soll ab dem 1. Januar 2015 in Kraft treten. „Es ist ein großer Erfolg für die Arbeitnehmer und ihre Gewerkschaften, dass der Bundestag mit dem Mindestlohn-Gesetz endlich Hungerlöhnen ein Ende setzen will“, so Ver.di-Vorsitzender Frank Bsirske.

Nach wie vor inakzeptabel sei jedoch der Umstand, dass etwa zwei bis zweieinhalb Millionen Menschen der Mindestlohn zunächst vorenthalten bleibe, da die Regelung nicht für Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten einer Neubeschäftigung gelten soll. Damit laufe man Gefahr, den Mindestlohn zu unterwandern und Betroffene nur als vorübergehende Billigkräfte zu beschäftigen. Laut Ver.di würden durch das Tarifautonomiegesetz darüber hinaus nicht tarifgebundene Unternehmen gegenüber tarifgebundenen bevorzugt, sähe ein Tarifvertrag schließlich bereits einen Lohn in Höhe von 8,50 Euro vor oder werde man diesen hoffentlich in Kürze erreichen.

Fraglich bleibt, inwieweit der gesetzliche Mindestlohn künftig zu kontrollieren sein wird, denn Ausnahmen bilden Zeitungszusteller, Praktikanten sowie Saisonkräfte. Bei letzteren würde laut Ver.di eine weitere Ausbeutung drohen, wenn es Arbeitgebern erlaubt ist, Leistungen wie Unterkunft und Verpflegung mit dem Mindestlohn zu verrechnen. Der Anspruch müsse sein, einen Missbrauch durch Ausnahmeregelungen wie diese zu verhindern.

FÜR DEN VOLLSTÄNDIGEN INHALT DIESER SEITE, MELDEN SIE SICH BITTE AN.

Noch kein Mitglied?

Dann registrieren Sie sich jetzt für den kostenfreien 1st-blue-Business Club.
Als Teil unserer Community erhalten Sie Zugriff auf Branchen-News, Orderinfos, Netzwerktools und den wöchentlichen B2B-Newsletter.