Seit dem 19. Juli 2026 gilt in der EU ein Vernichtungsverbot für unverkaufte Kleidung, Bekleidungszubehör und Schuhe. Nur wenige Tage nach dem Start rücken nun offene Fragen zum Vollzug in den Fokus. Die Organisation sieht zentrale Fragen zu Zuständigkeit, Kontrolle und Wirksamkeit weiterhin ungeklärt.
Anlass ist die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen. Daraus geht hervor, dass der Bundesregierung aktuell keine amtliche Liste der Textil- und Schuhunternehmen vorliegt, die unter das Vernichtungsverbot fallen. Die Bundestagsmeldung dazu wurde am 27. Juli 2026 veröffentlicht.
Die DUH warnt deshalb vor einem Verantwortungschaos. Es sei weder klar, für welche Unternehmen die Regelung gelte, noch wie Ausnahmen konkretisiert und kontrolliert werden sollen. Zudem kritisiert die Organisation, dass der Vollzug weitgehend den Bundesländern überlassen werde.
Das Verbot ist Teil der EU-Ökodesign-Verordnung. Große Unternehmen dürfen unverkaufte Bekleidung, Bekleidungszubehör und Schuhe seit dem 19. Juli grundsätzlich nicht mehr vernichten. Für mittlere Unternehmen greifen die Pflichten später, kleine und Kleinstunternehmen sind ausgenommen.
Zugleich gibt es Ausnahmen, etwa bei Sicherheitsrisiken, Rechtsverstößen, beschädigten oder kontaminierten Produkten, erfolglosen Spendenversuchen oder wirtschaftlich nicht sinnvoller Aufbereitung. Das Umweltbundesamt weist darauf hin, dass Unternehmen Ausnahmen dokumentieren und entsprechende Nachweise vorhalten müssen.
Die DUH fordert nun klarere Strukturen und eine Reduktionsquote von mindestens 50% für die Vernichtung von Neuware. Damit verschiebt sich die Debatte vom grundsätzlichen Verbot hin zur Frage, ob Behörden und Unternehmen die Regelung tatsächlich wirksam umsetzen können.
Key Facts
Thema: EU-Vernichtungsverbot
Organisation: Deutsche Umwelthilfe
Anlass: Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage
Bundestagsmeldung: 27. Juli 2026
Regelungsstart: 19. Juli 2026
Betroffene Produkte: Kleidung, Bekleidungszubehör und Schuhe
Betroffene Unternehmen: große Unternehmen
Kritikpunkt: keine amtliche Liste der betroffenen Textil- und Schuhunternehmen
Weitere Kritik: unklare Zuständigkeiten, Kontrollen und Ausnahmen
Vollzug: nach Einschätzung der DUH droht ein Flickenteppich auf Länderebene
Forderung: Reduktionsquote von mindestens 50% für die Vernichtung von Neuware
Regulatorischer Rahmen: EU-Ökodesign-Verordnung
Branchenrelevanz: Umsetzung, Nachweispflichten und Kontrollrisiken für Textil- und Schuhunternehmen
