Drohende Masseunzulänglichkeit bei Görtz

  /  27.04.2023

Das sich in Insolvenz in Eigenverwaltung befindende Unternehmen Görtz hat eine drohende Masseunzulänglichkeit angezeigt. Dies kann Sanierungsauswirkungen haben…

Görtz musste beim Gericht eine drohende Masseunzulänglichkeit anzeigen – das bedeutet, ein Unternehmen, das sich in Insolvenz in Eigenverwaltung befindet, kann die Verfahrenskosten bezahlen, weitere Verbindlichkeiten, zu denen beispielsweise Lieferanten zählen, aber nicht. Als Grund werden hinter den Erwartungen gebliebene Umsätze im ersten Quartal 2023 durch die Inflation, hohe Energiepreise und das schlechte Wetter genannt, durch das die Nachfrage nach Schuhen fürs Frühjahr gesunken sei. Trotz der Masseunzulänglichkeit, die Auswirkungen auf den Sanierungsplan haben kann, sollen die Stores – von rund 160 Shops ist noch rund die Hälfte übrig – geöffnet bleiben.

Im September 2022 war die Ludwig Görtz GmbH ins Schutzschirmverfahren eingetreten; die Görtz Retail GmbH und Görtz Logistik GmbH hatten jeweils Eigenverwaltungsanträge gestellt. Die Verfahren wurden am 28. November 2022 eröffnet. Im Februar 2023 wurde ein Investor gefunden: Mithilfe des Ehepaars Leonie und Burkhard von Wangenheim soll Görtz fortgeführt werden.

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