Digitale Bonpflicht verärgert den Handel

  /  13.08.2026

Der HDE warnt vor neuen Kosten und Technikproblemen. Ab 2028 soll der Kassenbon digital werden – der Verband fordert das komplette Aus…

Die Bundesregierung will die Belegausgabe an der Kasse ab 2028 neu regeln. Nach den Plänen sollen Händler Kassenbelege grundsätzlich digital bereitstellen, während Papier nur noch auf Wunsch ausgegeben werden soll. Der Handelsverband Deutschland hält davon wenig: Statt die bisherige Pflicht nur technisch zu verändern, fordert der HDE ihre vollständige Abschaffung.

HDE-Steuerexperte Ralph Brügelmann sieht darin einen Bruch mit dem Koalitionsvertrag: „Wenn nun lediglich der Papierbon abgeschafft und durch einen verpflichtenden digitalen Beleg ersetzt wird, bleibt die Belegpflicht faktisch bestehen.“ Für den Handel könnten damit neue Kosten verbunden sein. Vor allem ältere oder einfachere Kassensysteme müssten möglicherweise nachgerüstet oder ersetzt werden.

Der Verband rät allerdings davon ab, jetzt vorschnell in neue Kassentechnik zu investieren. Hintergrund ist die derzeit laufende Überarbeitung der digitalen Datenschnittstelle für Kassensysteme, der sogenannten DSFinV-K, auf Version 3.0. Noch ist laut HDE unklar, wann der neue Standard fertig sein wird und wann die Kassenanbieter ihn in ihren Systemen umsetzen. Wer zu früh investiert, könnte deshalb später erneut für ein Update zahlen müssen.

Zusätzliche Brisanz bekommt das Thema durch die ebenfalls für 2028 geplante allgemeine Kassenpflicht für Betriebe ab 100.000 Euro Umsatz. Der HDE fordert, deren Einführung mit dem neuen technischen Standard abzustimmen, damit Unternehmen nicht mehrfach in ihre Kassensysteme investieren müssen.

Noch offen sind zudem rechtliche Fragen bei bestimmten Waagen-Kassen-Systemen, wie sie etwa im Lebensmittelhandel eingesetzt werden. Europäische Vorgaben verlangen dort teilweise weiterhin ausgedruckte Verkaufsinformationen. Ob daraus auch künftig ein Papierbeleg erforderlich wird, beschäftigt derzeit den Europäischen Gerichtshof. Der HDE verlangt deshalb Klarheit, bevor neue Vorgaben in Kraft treten.

Die Belegausgabepflicht gilt in Deutschland seit 2020 für Unternehmen, die elektronische Kassensysteme nutzen. Anders als der Begriff „Bonpflicht“ vermuten lässt, muss der Beleg schon heute nicht zwingend auf Papier ausgegeben werden. Auch eine elektronische Bereitstellung ist möglich; Kunden müssen den Beleg zudem nicht annehmen oder mitnehmen.

Der HDE will deshalb grundsätzlich einen anderen Weg. Statt neue technische Pflichten einzuführen, fordert der Verband eine höhere Kontrolldichte, um gezielt gegen Steuerbetrug vorzugehen. Die bestehende oder künftig digitale Belegpflicht belaste dagegen auch Unternehmen, die ihre Umsätze ordnungsgemäß erfassen.

Key Facts
Verband: Handelsverband Deutschland (HDE)
Geplante Neuregelung: ab 1. Januar 2028
Digitaler Beleg: soll grundsätzlich verpflichtend bereitgestellt werden
Papierbon: soll nur noch auf Wunsch ausgegeben werden
HDE-Forderung: vollständige Abschaffung der Belegausgabepflicht
Mögliche Folgen: Nachrüstung oder Austausch von Kassensystemen
DSFinV-K: Version 3.0 wird derzeit vorbereitet
Geplante Kassenpflicht: ab 100.000 Euro Umsatz
EuGH-Verfahren: betrifft bestimmte Waagen-Kassen-Systeme
Aktuelle Regelung: Beleg kann bereits heute elektronisch oder auf Papier bereitgestellt werden
HDE-Steuerexperte: Ralph Brügelmann

FÜR DEN VOLLSTÄNDIGEN INHALT DIESER SEITE, MELDEN SIE SICH BITTE AN.

Noch kein Mitglied?

Dann registrieren Sie sich jetzt für den kostenfreien 1st-blue-Business Club.
Als Teil unserer Community erhalten Sie Zugriff auf Branchen-News, Orderinfos, Netzwerktools und den wöchentlichen B2B-Newsletter.