Coronahilfen-Rückforderung: Insolvenz- & Schließungswelle?

  /  09.10.2023

Der BTE befürchtet aufgrund von Rückforderungen der Coronahilfen eine erneute Insolvenz- und Schließungswelle im Mode- und Schuhhandel…

Für die nähere Zukunft befürchtet der BTE weitere Insolvenzen und Geschäftsschließungen im stationären Mode- und Schuhhandel und nennt als Grund vor allem die anstehenden bzw. möglichen Rückzahlungen der Coronahilfen. Neben KfW-Krediten sind das die sogenannten Überbrückungshilfen (ÜBH), mit denen die Umsatzverluste wegen der Lockdowns in den Jahren 2020 und 2021 ausgeglichen werden sollten. Allerdings würden sich derzeit die Berichte mehren, dass es bei der angelaufenen Prüfung der ÜBH-Schlussabrechnung oftmals zu Ungereimtheiten und neuen Auslegungen der FAQ komme – zu Lasten des Handels. Etliche Unternehmen hätten bereits Klage gegen den Bescheid über ihre Schlussabrechnung erhoben.

Der Mode- und Schuhhandel hab die Auswirkungen der Pandemie noch längst nicht überwunden. Zwar lägen die Umsätze nach BTE-Schätzungen im Durchschnitt Ende September 2023 nominal im mittleren einstelligen Bereich über denen von 2022, die meisten Geschäfte verfehlten das Vor-Corona-Niveau aber noch deutlich. Unter Berücksichtigung der zuletzt hohen Preissteigerungen sei die Situation sogar „ungleich dramatischer“. Inflationsbereinigt liege der Umsatzverlust zu 2019 im zweistelligen Bereich und auch der Zuwachs im Vergleich zu 2022 relativiere sich stark.
 
Der BTE fordert daher von den politischen Entscheiderinnen und Entscheidern „klare, faire und nachvollziehbare Lösungen in den strittigen Fragen der Überbrückungshilfe“. Zur Unterstützung betroffener Unternehmen hat der BTE in Zusammenarbeit mit Fieldfisher Partnerschaft von Rechtsanwälten (Hamburg) ein sechsseitiges „Positionspapier zum bundesweiten Änderungsbedarf der Praxis der Bewilligungsstellen bei den Überbrückungshilfen“ erstellt.

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