Corona-Maßnahmen: Hospitalisierungsrate & Impfpflicht

  /  19.11.2021

Bund und Länder haben Schwellenwerte im Hinblick auf die Hospitalisierungsrate für neue Corona-Maßnahmen festgelegt. Zudem soll eine Teil-Impfpflicht kommen…

Am 18. November 2021 fand die Bund-Länder-Runde statt, um über die neuen Corona-Maßnahmen zu beraten – dabei wurden unter anderem konkrete Zahlen bezüglich der Hospitalisierungsrate festgelegt. Die Hospitalisierungsrate ist die Zahl der in Krankenhäusern aufgenommenen Corona-Patientinnen und -Patienten je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner innerhalb von sieben Tagen. Ab einem Schwellenwert von 3 gilt die 2G-Regel, es haben dann also nur noch Geimpfte oder Genesene Zutritt zu Freizeit-, Kultur- und Sportveranstaltungen, zu Restaurants und körpernahen Dienstleistungen. Wird der Wert fünf Tage hintereinander unterschritten, kann die Regelung wieder neu angepasst werden. Ab einem Schwellenwert von 6 tritt die 2G Plus-Regel in Kraft. Geimpfte und Genesene müssen dann beispielsweise zusätzlich einen aktuellen Corona-Test vorzeigen. Ab einem Schwellenwert von 9 sollen die Länder die „weitergehenden Möglichkeiten des Infektionsschutzgesetzes“ nutzen, darunter Kontaktbeschränkungen, auch für Geimpfte, oder Veranstaltungsverbote. Lockdowns soll es nicht mehr geben. Sachsen allerdings denkt derzeit über einen solchen nach. Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) spricht von einem „harten und klaren Wellenbrecher“.

Es sollen neue Kapazitäten geschaffen werden, um allen Geimpften spätestens sechs Monate nach der zweiten Impfung die sogenannte Booster-Impfung anbieten zu können. Dazu soll bis zum 25. November 2021 ein konkreter Plan ausgearbeitet werden. Außerdem will der Bund eine Impfpflicht für Mitarbeitende in Krankenhäusern sowie Alten- und Pflegeheimen umsetzen. An Arbeitsstätten mit physischen Kontakten generell soll die 3G-Regel gelten. Wenn möglich, soll ins Home Office gewechselt werden. Zudem soll die 3G-Regel im Öffentlichen Nahverkehr gelten. Der Bund will außerdem die bis ursprünglich Ende 2021 befristete Überbrückungshilfe III Plus bis Ende März 2022 verlängern.

Der HDE spricht sich deutlich gegen eine eventuelle 2G-Regelung im Einzelhandel aus. Der Umsatz- und Frequenzrückgang könnte für viele Unternehmen bedeuten, dies nicht überstehen zu können. Sachsen hatte eine mögliche Umsetzung bereits angekündigt.

In Österreich gilt ab Montag ein 20-tägiger Lockdown für Ungeimpfte, aber auch für Geimpfte. Außerdem soll es ab dem 1. Februar 2022 eine Impfpflicht für alle geben.

Update, 22. November 2021: Ab dem 24. November gelten in Bayern strengere Regeln. Im Einzelhandel ist nur noch eine Kundin bzw. ein Kunde pro 10 qm erlaubt, ab einer Inzidenz über 1.000 pro 20 qm. Zudem gelten Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte und Clubs, Diskotheken und Bars müssen für drei Wochen schließen bzw. es gilt eine Sperrstunde für die übrige Gastronomie ab 22 Uhr.

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