Der als Präzedenzfall des Bundeskartellamtes angesehene Bescheid gegen Unternehmen wie Adidas und Asics, selektive Vertriebsbeschränkungen und damit Ausgrenzungen für den Onlinehandel zu unterlassen, habe laut Umfrage des Bundesverband Onlinehandel e.V. (BVOH) lediglich geringe Auswirkungen auf den E-Commerce. 64% der befragten Onlinehändler gaben an, dass kein Unterschied im Herstellerverhalten zu bemerken sei. Viel eher haben 25% das Gefühl, dass die Zahl der Marken mit Beschränkung nach besagten Kartellamtsveröffentlichungen sogar gestiegen sei.
„Es kann nicht sein, dass die Hersteller Entscheidungen der obersten Wettbewerbshüter und richtungweisende Gerichtsurteile ignorieren. Das geht ganz klar zu Lasten der kleinen und mittelständischen Händler“, so Oliver Prothmann, Präsident des Bundesverbands Onlinehandel e.V. (BVOH). Menschliche Existenzen stünden auf dem Spiel, Einkommenssituationen ganzer Familien seien gefährdet. Die Folge: Etwa 15% der Onlinehändler sahen keine andere Lösung, als einen Teil des Mitarbeiterstammes entlassen zu müssen, knapp 6% drohe bereits die Insolvenz.
Gefordert wird eine einheitliche Regelung in Form eines gesetzlichen Urteils. Die bisher verhängten Entscheidungen deutscher Gerichte im Falle der Wettbewerbsbeschränkung gegen derlei selektive Vertriebsmaßnahmen seien noch nicht rechtskräftig. Dies war unter anderem Thema des erstmals in Berlin stattgefundenen Tag des Onlinehandels, dem neben BVOH-Präsident Prothmann zudem der Bundestagsabgeordnete Thomas Jarzombeck (CDU), Dr. Armin Jungbluth vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWi), Dr. Nikolaus Lindner (Ebay), Prof. Wolfgang Hünnekens (iDeers) und Rechtsanwalt Eckart Wagner beiwohnten.
BVOH: Kartellamtsentscheidung belanglos
/ 10.10.2014Laut aktueller Umfrage des BVOH habe die Bundeskartellamtsentscheidung gegenüber Adidas und Asics kaum Auswirkungen, eher sei das Gegenteil der Fall…

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