BVOH fordert Grundsatzurteil

  /  06.10.2014

Nach Meinung des Bundesverbands Onlinehandel fehlt es im E-Handel an einem einheitlichen Urteil zur Sicherung des Wettbewerbsrechts sowie an Rückhalt aus…

Oliver Prothmann

„Wir brauchen endlich Klarheit für den Onlinehandel, wir brauchen ein Grundsatzurteil gegen Beschränkungen“, fordert Oliver Prothmann, Präsident des Bundesverbands Onlinehandel e.V. (BVOH). Die teilweise vorherrschenden Herstellerbeschränkungen großer Marken seien ein klarer Verstoß gegen europäisches und deutsches Wettbewerbsrecht, weshalb in bereits abgeschlossenen Verfahren Gerichte zunehmend gegen diese selektiven Vertriebsmaßnahmen entschieden haben. Vom Bundeskartellamt fordert man nun, den Wettbewerb hierzulande zu schützen sowie einen freien Handel zu garantieren. Gesetzt den Fall, man kann diverse Hersteller dennoch nicht davon abbringen, so muss das Bundeskartellamt laut Prothmann bereit sein, „den nächsten entscheidenden Schritt zu gehen“.

Bis dato fehle eine klare Rückendeckung für Onlinehändler von der EU-Kommission, die für den Schutz des Wettbewerbs und eine freie Entscheidung des Endkonsumenten jedoch dringend notwendig sei. Im Jahr 2012 wurde in Europa ein Umsatz aller online gehandelten Produkte und Dienstleistungen von 311,6 Mrd. Euro generiert. Einseitige Herstellerbeschränkungen und Verbote durch einzelne Unternehmen gefährden die Existenz kleiner und mittelständischer Händler, in dem man sie von ihrem oft wichtigsten Verkaufskanal abschneide, ihnen damit die Möglichkeit einer wettbewerbsorientierten Alternative nehme sowie Verbrauchern den Zugang zu transparenten Preisen verweigere.

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