Bundesweit 2G-Regel im Einzelhandel

  /  04.12.2021

Zu den neu beschlossenen Corona-Maßnahmen gehört unter anderem die bundesweite Umsetzung der 2G-Regel im Einzelhandel. Es gibt deutlichen Widerstand…

Die Corona-Maßnahmen werden verschärft, darauf haben sich Angela Merkel, Olaf Scholz und die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten am 2. Dezember 2021 geeinigt. So soll bundesweit im Einzelhandel die 2G-Regel gelten, mit Ausnahme von Geschäften des täglichen Bedarfs, darunter Supermärkte und Drogerien.

Ernsting’s Family-Chef Timm Homann sagte über einen Sprecher gegenüber dem Spiegel, man wolle juristisch „gegen diesen Regelungsirrsinn“ vorgehen. Die Maßnahmen gegenüber dem Handel seien „unverhältnismäßig, ungesetzlich, undemokratisch und in weiten Teilen unentschädigt“ sowie „reine Symbolpolitik und haben keinerlei Sachbezug“. Man wolle „klagen, bis zum letzten Euro“. Weitere Klagen dürften folgen.

Auch der HDE kritisiert die Einschränkungen im Einzelhandel scharf. Der Verband sieht die Vorgaben als verfassungswidrig und nicht zielführend bei der Bekämpfung der Pandemie an. „Es ist nicht nachvollziehbar, dass die Politik trotz funktionierender Hygienekonzepte und der Maskenpflicht nun im Einzelhandel 2G einführt. Damit werden viele Handelsunternehmen aus rein symbolischen Gründen in ihrer umsatzstärksten Zeit massiv eingeschränkt. Und das in der wichtigsten Phase des Jahres, dem Weihnachtsgeschäft“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. „Auf dem Rücken des Handels die Versäumnisse in der staatlichen Impfkampagne zu kaschieren – das ist geradezu absurd“, so Genth weiter. Mit 2G müssten viele Unternehmen mit erheblichen Umsatzeinbußen von bis zu 50% rechnen, denn Schlangen vor den Kontrollen an den Ladentüren schreckten viele Kundinnen und Kunden ab, die Frequenz werde deutlich sinken.

Der HDE fordert bei der Überbrückungshilfe auch schon bei einem nachgewiesenen Umsatzverlust von 15% die Möglichkeit der Antragsstellung zu geben, denn im Einzelhandel seien die Margen viel niedriger als in anderen Branchen. Unternehmen geraten so auch schon bei Verlusten von weniger als den bisher festgeschriebenen 30% in ernsthafte Schwierigkeiten. Zudem setzt sich der Verband für die Verdopplung der Höchstgrenze beim Bezug von Hilfen ein, da der aktuelle Grenzwert für 2021 von vielen bereits im ersten Lockdown des Jahres ausgeschöpft werden musste.

Diskotheken und Clubs in Innenräumen sollen ab einer Inzidenz von 350 geschlossen werden; an Schulen gilt die Maskenpflicht. Sind ungeimpfte Personen bei privaten Treffen anwesend, dürfen sich nur noch der eigene Haushalt und zwei Personen eines weiteren Haushalts treffen. Bei privaten Treffen und Veranstaltungen von Geimpften und Genesenen soll ab einer Inzidenz von 350 eine 50 Personen-Grenze in Innenräumen und eine 200 Personen-Grenze draußen gelten. Zu Silvester wird der Verkauf von Feuerwerk wie bereits im letzten Jahr verboten. Künftig soll auch in Apotheken und Zahnarztpraxen geimpft werden dürfen. Eine generelle Impfpflicht könnte ab Februar 2022 durchgesetzt werden.

Update, 5. Dezember 2021: Der Schuhhandel in Bayern muss sich nicht nach der 2G-Regel richten; die stationären Stores zählen dort laut der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 3. Dezember zu Geschäften des täglichen Bedarfs. Die Entscheidung hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bereits am 31. März dieses Jahres nach einer Klage der ANWR Group gefällt.

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