Bundeskartellamt: Verfahren gegen Temu

  /  08.10.2025

Das Bundeskartellamt hat die Einleitung eines Verfahrens gegen Temu gestartet. Der Grund: eine mögliche Einflussnahme auf die Preisgestaltung der Händler…

Das Bundeskartellamt hat am heutigen 8. Oktober 2025 ein Verfahren gegen die Whaleco Technology Limited (Temu) mit Sitz in Dublin/Irland eingeleitet. Selbiges diene dazu, die von Temu auf dem deutschen Onlinemarktplatz unter der Domain Temu.com verwendeten Konditionen für Händlerinnen und Händler sowie weitere Verhaltensweisen von Temu gegenüber diesen zu prüfen. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Monatlich besuchen mehr als 100 Mio. Nutzerinnen und Nutzer die europäischen Onlinemarktplätze von Temu. Seit etwa einem Jahr ist die Handelsplattform auch für deutsche Händler geöffnet. Wir gehen dem Verdacht nach, dass Temu unzulässige Vorgaben für die Preisgestaltung der Händler auf dem deutschen Marktplatz machen könnte. Solche Vorgaben könnten erhebliche Wettbewerbsbeschränkungen darstellen und letztlich auch Preiserhöhungen auf anderen Vertriebswegen zur Folge haben.“

Temu betreibt verschiedene Handelsplattformen, seit 2023 auch in Deutschland, ohne selbst als Verkäufer tätig zu sein. Das Unternehmen ist im Rahmen des Digital Services Act (DSA) seit Mai 2024 als Very Large Online Plattform (VLOP) designiert und unterliegt diesbezüglichen Transparenzberichtspflichten gegenüber der Europäischen Union. In diesem Zusammenhang wurde angegeben, im ersten Halbjahr 2025 im Schnitt monatlich 115,7 Mio. aktive Nutzende in der Europäischen Union erreicht zu haben; in Deutschland sind es über 19,3 Mio.

Die vom Bundeskartellamt in den Blick genommenen Konditionen für einen Verkauf an Konsumentinnen und Konsumenten hierzulande betreffen eine mögliche Einflussnahme auf die Preisgestaltung u.a. durch eine mögliche Bestimmung der Endverkaufspreise durch Temu selbst. Dem Bundeskartellamt liegt diesbezüglich auch eine Beschwerde des Handelsverband Deutschland (HDE) vor. „Wer hierzulande Waren anbietet und verkauft, muss sich auch an unsere Regeln und Gesetze halten. Die heimischen Handelsunternehmen investieren viel Geld in die Einhaltung von Umwelt- sowie Verbraucherschutzauflagen und finanzieren mit ihren Steuerzahlungen das Gemeinwesen. Dagegen verkaufen chinesische Plattformen wie Temu massenhaft Waren auf unserem Markt, ohne sich an die geltenden Vorschriften zu halten. Gegen das kartellrechtswidrige Verhalten von Temu geht der HDE nun aktiv mit einer Beschwerde beim Bundeskartellamt vor“, so HDE-Präsident Alexander von Preen im April dieses Jahres.

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