Bundeskartellamt: Missbrauchsverfahren gegen Amazon

  /  29.11.2018

Das Bundeskartellamt hat aufgrund zahlreicher Händlerbeschwerden ein Missbrauchsverfahren gegen Amazon eingeleitet…

Das Bundeskartellamt hat am 29. November 2018 ein Missbrauchsverfahren gegen Amazon eingeleitet, um die Geschäftsbedingungen und Verhaltensweisen gegenüber den Händlern auf dem deutschen Marktplatz zu überprüfen. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts: „Amazon ist selbst der größte Onlinehändler und das Unternehmen betreibt den mit Abstand größten Onlinemarktplatz in Deutschland. Viele Händler und Hersteller sind beim Onlinevertrieb auf die Reichweite des Amazon-Marktplatzes angewiesen. Amazon fungiert so als eine Art ‚gatekeeper‘ gegenüber den Kunden. Die Doppelrolle als größter Händler und größter Markplatz birgt das Potential für Behinderungen von anderen Händlern auf der Plattform. Aufgrund der vielen uns vorliegenden Beschwerden werden wir prüfen, ob Amazon seine Marktposition zu Lasten der auf dem Marktplatz tätigen Händler ausnutzt. Die Geschäftsbedingungen und Verhaltensweisen von Amazon gegenüber den Händlern werden damit umfassend auf den Prüfstand gestellt.“

Die möglicherweise missbräuchlichen Geschäftsbedingungen und damit zusammenhängende Verhaltensweisen betreffen unter anderem Haftungsregeln zu Lasten der Händler im Zusammenhang mit Gerichtsstand- und Rechtswahlklauseln, Regeln zu Produktrezensionen, intransparente Kündigungen und Sperrungen von Händlerkonten, Einbehalt von Zahlungen und verzögerte Auszahlungen, Klauseln zur Einräumung von Rechten an dem vom Händler bereit zu stellenden Produktmaterial sowie Geschäftsbedingungen zum pan-europäischen Versand.

Voraussetzung für eine kartellrechtliche Relevanz des Verhaltens ist unter anderem, dass Amazon über eine marktbeherrschende Position verfügt oder dass die Händler von Amazon abhängig sind. Für beides liegen laut Bundeskartellamt Anhaltspunkte vor, insbesondere auf einem möglichen Markt für Marktplatzdienstleistungen für den Onlinevertrieb an Verbraucher. Dies will das Bundeskartellamt nun näher überprüfen und ermitteln. Auslöser für das Verfahren seien zahlreiche Beschwerden von Händlern über die Geschäftspraxis.

Auf Basis des europäischen Kartellrechts hat die Europäische Kommission Untersuchungen zu Amazons europäischen Marktplätzen begonnen, die vor allem die Erhebung und die Nutzung von Transaktionsdaten durch Amazon betreffen. Dafür hat die Kommission im Sommer 2018 unter anderem Fragebögen an mehrere Hundert deutsche Händler verschickt. Das jetzt eingeleitete Verfahren und das Verfahren der Kommission ergänzen sich. 

FÜR DEN VOLLSTÄNDIGEN INHALT DIESER SEITE, MELDEN SIE SICH BITTE AN.

Noch kein Mitglied?

Dann registrieren Sie sich jetzt für den kostenfreien 1st-blue-Business Club.
Als Teil unserer Community erhalten Sie Zugriff auf Branchen-News, Orderinfos, Netzwerktools und den wöchentlichen B2B-Newsletter.