Bundes-Notbremse: Maßnahmen angepasst

  /  19.04.2021

Die teils kritisierte, geplante Bundes-Notbremse, die für einheitlichere Regelungen im Umgang mit der Corona-Pandemie sorgen soll, wurde angepasst…

Beratungen zwischen SPD und Union führten zu neuen Einigungen im Hinblick auf die geplante, einheitliche Bundes-Notbremse zur Eindämmung der Corona-Pandemie, die ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 in einer Stadt oder einem Landkreis drei Tage hintereinander greifen soll: Im Einzelhandel soll „Click & Collect“ auch bei Infektionszahlen über weiterhin möglich sein. Die besonders stark kritisierte Ausgangssperre soll statt von 21 bis 5 Uhr nun von 22 bis 5 Uhr gelten; zudem sollen Spaziergänge und das Joggen alleine bis Mitternacht erlaubt sein. Schulen müssen sich auf Distanzunterricht ab einem Inzidenzwert von 165 einstellen, zuvor war ein Wert von 200 angedacht. Die neuen Regelungen sollen vorerst bis zum 30. Juni gültig sein. 

Die Änderung des Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite könnten am 21. April vom Bundestag verabschiedet werden. Anschließend muss der Bundesrat ebenfalls zustimmen. Auch künftig darf der Bundestag bei Regelungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie nicht außen vor gelassen werden.

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