Deutschland drängt in Brüssel auf Änderungen an der neuen EU-Verpackungsverordnung. Unternehmen, die weniger als zehn Tonnen Verpackung pro Jahr in Umlauf bringen, sollen künftig keinen Bevollmächtigten mehr in jedem EU-Land benennen müssen, in das sie Waren versenden.
Gerade für kleinere Online- und Versandhändler ist das relevant. Die PPWR schreibt bei grenzüberschreitenden Verkäufen grundsätzlich einen Bevollmächtigten im jeweiligen Mitgliedstaat vor. Für dessen Benennung fallen Gebühren an. Das kann besonders bei wenigen Sendungen in mehrere EU-Länder schnell teuer und aufwendig werden.
Zusätzlich will die Bundesregierung die Registrierung im neuen System bis Mitte 2028 aussetzen. Bis dahin soll ein zentrales europäisches Registrierungssystem für Hersteller in Betrieb sein. Dadurch sollen Mehrfachregistrierungen und zusätzlicher Verwaltungsaufwand reduziert werden.
Noch ist die Erleichterung allerdings nicht beschlossen. Deutschland kann die Regeln nicht allein ändern, weil dafür die PPWR selbst angepasst werden müsste. Die Bundesregierung sucht deshalb Unterstützung bei den anderen Mitgliedstaaten, um den Vorschlag auf EU-Ebene durchzusetzen.
Die PPWR gilt seit dem 12. August 2026 und schafft einen einheitlichen europäischen Rahmen für Verpackungen und Verpackungsabfälle. Sie soll unter anderem Recycling und Wiederverwendung stärken und nationale Einzelregelungen stärker vereinheitlichen. Die Bundesregierung stellt diese Ziele nicht infrage, will aber zusätzliche bürokratische Hürden für kleinere Unternehmen vermeiden.
Für Mode- und Onlinehändler wäre die vorgeschlagene Änderung vor allem beim Versand in andere EU-Länder spürbar: weniger nationale Bevollmächtigte, weniger Registrierung und geringere Fixkosten. Ob die Erleichterungen tatsächlich kommen, hängt nun von der Zustimmung auf europäischer Ebene ab.
Key Facts
Regelung: EU-Verpackungsverordnung PPWR
Gilt seit: 12. August 2026
Deutscher Vorschlag vorgestellt: 7. September 2026
Schwelle: weniger als zehn Tonnen Verpackung pro Jahr
Geplante Entlastung: keine Bevollmächtigtenpflicht in jedem Zielland
Registrierung: Aussetzung bis Mitte 2028 vorgeschlagen
Ziel: zentrales europäisches Registrierungssystem
Status: Änderung noch nicht beschlossen
Voraussetzung: Anpassung der PPWR auf EU-Ebene
Besonders relevant für: kleinere Online- und Versandhändler
