Bund-Länder-Treffen: Abkehr von Inzidenz-Fixierung

  /  11.08.2021

Nach dem Bund-Länder-Treffen bewertet der HDE die Beschlüsse, darunter vor allem der Verzicht auf einen weiteren Lockdown, positiv – und fordert eine rasche Umsetzung…

Mit Blick auf die Ergebnisse des Bund-Länder-Treffens am 10. August 2021 fordert der Handelsverband Deutschland (HDE) die rasche Umsetzung und konkrete Maßnahmen, um die Pandemie wirkungsvoll zu bekämpfen. Positiv sieht der Verband dabei die Abkehr von der alleinigen Fixierung auf die Inzidenzzahlen und besonders den Verzicht auf einen weiteren Lockdown. „Die Beschlüsse zielen in die richtige Richtung. Insbesondere unsere Forderung nach einem ausgewogeneren Kriterienkatalog zur Beurteilung der Pandemie-Lage wurde berücksichtigt. Die Inzidenzzahlen alleine zeigen angesichts steigender Impfquoten ein verzerrtes Bild. Die Politik trägt dem nun Rechnung und hat die Aufnahme weiterer Kennziffern beschlossen“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. „Viele Händler könnten eine erneute Schließung nicht stemmen. Zudem braucht es mit dem Wissen von heute keine Geschäftsschließungen mehr, um die Pandemie erfolgreich zu bekämpfen. Das hat der Einzelhandel mit seinen erfolgreichen Hygienekonzepten längst bewiesen“, so Genth. Jetzt müsse es darum gehen, weiter an der Beschleunigung der Impfkampagne zu arbeiten. Bereits komplett geimpft sind in Deutschland derzeit rund 55%.

Der HDE begrüßt ebenso die Verlängerung der Überbrückungshilfen bis Jahresende und sieht auch die Notwendigkeit des erleichterten Zugangs zum Kurzarbeitergeld. Bund und die Länder müssten jetzt die gefassten Beschlüsse schnell in die Praxis umsetzen und eine langfristige Strategie für den Umgang mit Corona entwickeln.

Beschlossen wurde außerdem, dass Ungeimpfte Schnelltests ab dem 11. Oktober 2021 selbst zahlen müssen, ausgenommen sind Personen, die nicht geimpft werden können und für die es keine Impfempfehlung gibt, darunter Schwangere sowie Menschen unter 18 Jahren. Spätestens ab dem 23. August 2021 gilt zudem einheitlich die „3G-Regel“ in bestimmten Innenräumen, die dann nur von Personen betreten werden dürfen, die geimpft, genesen oder aktuell negativ getestet sind. Beispiele hierfür sind die Innengastronomie, Friseursalons, Fitnessstudios, Schwimmbäder und Pflegeheime. Bei einem stabil niedrigen Infektionsgeschehen können die Bundesländer die Regel aussetzen.

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