Birkenstock gewinnt Markenrechtsstreit

  /  14.11.2025

Birkenstock hat in den Niederlanden ein Urheberrechtsverfahren für sich entschieden. Erst Anfang des Jahres hatte der deutsche Bundesgerichtshof noch ein anderes Urteil gefällt…

Das Bezirksgericht Midden-Nederland (Standort Utrecht) in den Niederlanden hat in einem Urheberrechtsverfahren zugunsten von Birkenstock gegen den niederländischen Schuhhändler Scapino entschieden. Das Gericht erließ eine einstweilige Verfügung, die Scapino den Verkauf nicht autorisierter Nachahmungen der Sandalenmodelle „Arizona“, „Madrid“ und „Florida“ untersagt. Ansonsten muss ein Ordnungsgeld von bis zu 100.000 Euro bezahlt werden. Zwar handelt es sich um eine Entscheidung in erster Instanz, die noch nicht rechtskräftig ist und gegen die Berufung eingelegt werden kann, das Urteil dürfte dennoch Aufmerksamkeit erregen, da das Ergebnis ein anderes ist als das des deutschen Bundesgerichtshofs (BGH) in einem ähnlichen Fall. 

Scapino muss Verkaufsdaten ab August 2024 offenzulegen und mehr als 50.000 Euro an Prozesskosten zahlen. Zwar wurden die Ansprüche hinsichtlich der Modelle „Boston“ und „Gizeh“ abgewiesen, doch Birkenstock zeigt sich zuversichtlich, in möglichen Berufungsverfahren auch in Bezug auf diese Designs erfolgreich zu sein.

Der BGH hatte erst im Februar 2025 entschieden, dass Birkenstock-Sandalen nicht urheberrechtlich schutzfähig seien. Das niederländische Gericht erkannte dieses Urteil zwar an, erklärte jedoch, dass man in diesem Fall „zu einem anderen Ergebnis gelangt“ sei.

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