Das Arbeitsgericht Koblenz hat die Klagen von drei Produktionsmitarbeiterinnen von Birkenstock wegen Ungleichbehandlung vor 2013 abgewiesen. Die Klägerinnen hatten Ansprüche wegen Verstößen gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz auf Erstattung von Lohndifferenzen sowie zusätzliche Entschädigungszahlungen geltend gemacht. Im Vorfeld der Verhandlung hatten sich 24 Mitarbeiterinnen bereits außergerichtlich mit dem Unternehmen geeinigt.
Bis Ende 2012 erhielten Männer in der Produktion historisch bedingt teilweise höhere Löhne als Frauen, heißt es seitens Birkenstock. Ältere Maschinen wurden vorwiegend von Männern bedient, der manuelle Anteil war höher. Die Marke hatte stets betont, dass die Lohnunterschiede allgemein bekannt waren, der Anwalt der Klägerinnen unterstellte hingegen, die Belegschaft habe keine Kenntnis von den Differenzen gehabt. Weitere Klagen stehen noch aus.
