Biba hat einen Antrag auf Eröffnung eines Schutzschirmverfahrens gestellt. „Konsumenten, die für Mode immer weniger Geld ausgeben, und der boomende Onlinehandel, der inzwischen 16% des Branchenumsatzes ausmacht, sind nur zwei Gründe für weiter sinkende Einnahmen im stationären Handel. Dieses geänderte Konsumverhalten ist auch an Biba nicht spurlos vorbeigegangen. Deshalb haben wir uns vorsorglich entschieden, das Unternehmen durch ein Schutzschirmverfahren umfassend und selbstbestimmt zu sanieren“, erklärt Geschäftsführer Dirk Dreier. Dem entsprechenden Antrag hat das Amtsgericht Essen bereits entsprochen und die Eigenverwaltung genehmigt. Beim Schutzschirmverfahren trägt die bisherige Geschäftsführung weiterhin die Verantwortung für alle Entscheidungen und führt die Sanierung selbst durch.
Die Stores bleiben weiterhin geöffnet, ebenso kann nach wie vor über den Onlineshop bestellt werden. „Für das Unternehmen besteht die volle Rückendeckung und das uneingeschränkte Vertrauen der Gesellschafter, die bereits erheblichen Kapitaleinsatz für den Erhalt der Biba geleistet haben“, erklärt Dreier. Die rund 490 Mitarbeiter wurden über die aktuelle Entwicklung im Rahmen einer Mitarbeiterversammlung informiert; die Löhne und Gehälter sind in den ersten drei Monaten des Verfahrens durch die Agentur für Arbeit gesichert. Biba wird während dieser Zeit unter einem gesetzlichen Schutzschirm einen Sanierungsplan erstellen, mit dem Ziel, Biba wieder profitabel aufzustellen.
Das Restrukturierungkonzept umfasst im Wesentlichen drei Eckpunkte, die auf Verbesserung der Effizienz und Einschnitte auf der Kostenseite setzen. Erstens soll der Umsatz in den selbst geführten Verkaufsflächen gesteigert werden. Dazu führte Biba bereits eine Neuausrichtung der diesjährigen Kollektionen durch. Ein weiterer Hebel wird in der Konsolidierung des Filialnetzes liegen: Verlustbringende Standorte oder Standorte, die eine negative Wachstumsprognose aufweisen, sollen geschlossen werden. Der zweite Eckpunkt ist die Senkung der Personalkosten in den Bereichen, die überdurchschnittlich hoch im Wettbewerbsvergleich liegen. „Wir werden nun auf die Arbeitnehmervertreter zu gehen und gemeinsam konstruktive Lösungen zur Personalkostensenkung ohne Arbeitsplatzabbau finden“, sagt Dreier. Als dritter Baustein soll der Ausbau des E-Commerce forciert werden.
Geschäftsführer Dreier wird bis zur Aufhebung des Verfahrens von Dr. Jasper Stahlschmidt als Sanierungsgeschäftsführer unterstützt. Er kommt vom Düsseldorfer Beratungsunternehmen Buchalik Brömmekamp, das Biba juristisch und betriebswirtschaftlich während des Schutzschirmverfahrens begleitet. Als vorläufigen Sachwalter bestellte das Amtsgericht Essen Georg Kreplin von der Kanzlei Kreplin & Partner.
Biba startet Schutzschirmverfahren
/ 29.05.2017Biba hat einen Antrag auf eine Sanierung in Eigenregie gestellt, der vom Amtsgericht bereits stattgegeben wurde. Stores und Webshop bleiben geöffnet…

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