Bench-Geschäftsbetrieb gesichert

  /  11.05.2018

Der Geschäftsbetrieb von Bench läuft nach den Anträgen auf Insolvenz im deutschsprachigen Raum und in den Niederlanden vorerst weiter…

Der Geschäftsbetrieb der Marke Bench im deutschsprachigen Raum und in den Niederlanden ist laut Label bis auf weiteres gesichert. Die eigenen Stores und die rund 200 Wholesale-Kunden werden beliefert und die bisherigen Management-Teams zeichnen weiterhin verantwortlich. Die Bench International GmbH (BIG) und die Bench International Retail GmbH (BIRG), beide mit Sitz in München, hatten am 30. April 2018 Anträge auf Insolvenz gestellt. Das Amtsgericht München bestellte Rechtsanwalt Rolf G. Pohlmann von der Kanzlei Pohlmann Hofmann Insolvenzverwalter zum vorläufigen Insolvenzverwalter. Während die BIRG 15 Bench-Stores in Deutschland, Österreich und den Niederlanden betreibt, ist die BIG für alle Zentralfunktionen der Gruppe zuständig, angefangen beim Design bis hin zu Marketing und Finanzen.

Beide deutsche Unternehmen, die zusammen rund 200 Mitarbeiter beschäftigen, sind Tochtergesellschaften der britischen Bench Ltd., die Ende April ebenfalls einen Insolvenzantrag gestellt hat, der zu einem eigenen Verfahren in Großbritannien führt. Die Bench Ltd. mit weiteren rund 180 Mitarbeitern hält unter anderem die Rechte an der Marke und betreibt eigene Stores in Großbritannien.

Pohlmann: „Neben der Stabilisierung des laufenden Geschäftsbetriebs muss es unser Ziel sein, für die Kultmarke Bench zeitnah eine stabile Zukunftslösung zu finden, die möglichst vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine Perspektive gibt. Ich sehe dafür gute Chancen: Bench ist seit fast 30 Jahren eine etablierte internationale Marke im Street-und Urbanwear-Segment, für die sich schon Celebrities wie Robbie Williams, Lady Gaga oder Jess Glynne begeisterten. Für eine gute Lösung wird es notwendig sein, die Insolvenzverfahren in Großbritannien und Deutschland zügig eng aufeinander abzustimmen. Dies würde möglichen Investoren ein Engagement erleichtern. Das neue europäische Insolvenzrecht, das Mitte 2017 in Kraft getreten ist, bietet hierfür eine gute Grundlage.“

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