Bayern: Schuhgeschäfte dürfen öffnen

  /  01.04.2021

In Bayern dürfen Schuhgeschäfte auch bei einer Inzidenz von über 100 wieder öffnen. Dies entschied der Verwaltungsgerichtshof, nachdem ein Händler geklagt hatte…

Die Schuhgeschäfte in Bayern dürfen auch bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 100 wieder öffnen. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) mit Beschluss vom 31. März 2021 entschieden, nachdem ein Händler, Schuh Mücke, aus Schweinfurt geklagt hatte. Zur Begründung verwies der für das Infektionsschutzrecht zuständige 20. Senat darauf, dass Schuhgeschäfte für die Versorgung der Bevölkerung eine vergleichbar gewichtige Bedeutung hätten wie z.B. Buchhandlungen, Geschäfte für Babybedarf, Bau- und Gartenmärkte, Blumenläden oder Versicherungsbüros, die nach der geltenden Regelung geöffnet sein dürfen.

„Wir hoffen, dass das Urteil eine Signalwirkung hat, damit wir nun nicht in jedem Bundesland einzeln klagen müssen“, sagte Fritz Terbuyken, Vorstand der ANWR-Gruppe, zu der das klagende Geschäft gehört, gegenüber dem Spiegel. Ob die Entscheidung noch von der Landesregierung gekippt wird, bleibt abzuwarten.

Im Saarland öffnen am 6. April 2021 im Rahmen eines Modellversuchs bei einer Inzidenz unter 100, bei Vorlage eines aktuellen, negativen Corona-Schnelltests und unter bestimmten Hygienevorkehrungen die Außengastronomie, Kinos, Theater, Konzerthäuser und Fitnessstudios.

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