Aus für „Made in“-Kennzeichnung

  /  12.11.2012

In der Debatte um eine klare und verpflichtende Herkunftsbezeichnung von Textilimporten bezieht die EU-Kommission Stellung und reagiert mit entsprechenden Konsequenzen.

Die Initiativen der EU aus den vergangenen Jahren, wonach Textilimporte eine eindeutige Herkunftsbezeichnung tragen sollen, sind aktuell ad acta gelegt. Die EU-Kommission zieht die Forderung nach einer verpflichtenden „Made in“-Kennzeichnung offiziell zurück, da es eigenen Angaben zufolge „unüberbrückbare Meinungsverschiedenheiten“ im Rat gab.

Der BTE zeigt sich mit dieser Entscheidung zufrieden, da schon in vergangenen Diskussionen das Hauptargument gegen das Ersuchen der EU-Kommission die in der Regel unübersichtlich lange und internationale Produktionskette war, welche eine eindeutige Kennzeichnung des Herkunftslandes erschwert oder nahezu unmöglich macht.

Die verschiedenen Produktionsstationen wie Rohstoffgewinnung, Spinnerei, Weberei, Färberei, Ausrüstung sowie Konfektion finden oftmals in unterschiedlichen Ländern statt, weshalb eine generelle „Made in“-Angabe den Kunden verwirren könnte und zudem nicht unerhebliche Kosten hervorrufen würde.

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