Das Bundeskartellamt hatte kürzlich Kritik am selektiven Vertriebssystem von Asics Deutschland geäußert, das deutliche Wettbewerbsbeschränkungen aufzeige, insbesondere durch das Verbot der Nutzung von Onlinemarktplätzen wie Ebay oder Amazon – nun bezieht das Label Stellung. Asics habe in den letzten Monaten, unabhängig von der vorläufigen Einschätzung des Bundeskartellamts, das 2011 implementierte System überarbeitet, um dieses an die aktuelle Marktentwicklung und an die sich verändernden Anforderungen von Verbrauchern und Händlern anzupassen. Die neue Version werde in den kommenden Wochen eingeführt; Details werden noch nicht genannt.
Asics habe das System in Übereinstimmung mit der vertikalen Gruppenfreistellungsverordnung der EU Kommission und deren Leitlinien aufgesetzt, die es erlauben, die Distribution von Produkten über Drittplattformen einzuschränken.
In den nächsten Wochen wolle man eine ausführliche Stellungnahme zu der vorläufigen Beurteilung an das Bundeskartellamt übermitteln, woraufhin zudem ein Treffen stattfinden soll.
Asics reagiert auf Kartellamt-Kritik
/ 05.05.2014Asics schränke mit dem selektiven Vertriebssystem den Wettbewerb ein, kritisierte das Bundeskartellamt. Nun reagiert die Marke mit einer ersten Stellungnahme…

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