Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat am 5. April 2017 eine Grundsatzentscheidung des Bundeskartellamtes gegen Asics bestätigt. Danach ist das generelle Verbot der Nutzung von Preissuchmaschinen durch Händler im Rahmen eines (selektiven) Vertriebssystems kartellrechtswidrig und unzulässig. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Preissuchmaschinen im Internet sind für Verbraucher ein wichtiges Mittel, um transparent Informationen über Preise zu bekommen und zu vergleichen. Sie sind gerade für kleinere und mittlere Händler wichtig, um auffindbar zu sein. Deshalb ist es uns wichtig, dass Hersteller ihren Händlern die Nutzung von Preissuchmaschinen nicht generell verbieten. Darum ging es in unserem Pilotverfahren.“
Das OLG Düsseldorf hat bestätigt, dass das generelle Verbot eine bezweckte Wettbewerbsbeschränkung darstellt; Händlern werde eine Werbe- und Absatzmöglichkeit vorenthalten. Das Verbot sei auch nicht durch das Markenimage und Beratungsleistungen gerechtfertigt, denn Konsumenten würden bei Laufschuhen nicht unbedingt Beratungsleistungen brauchen oder wünschen beziehungsweise würden sich auch über das Internet informieren können. Das Verbot sei eine Kernbeschränkung nach europäischem Kartellrecht, die nicht freistellungsfähig sei. „Die Bestätigung der Grundsatzentscheidung des Bundeskartellamts durch das OLG Düsseldorf ist ein erneuter Schritt zu mehr Rechtssicherheit im Onlinehandel“, sagt Oliver Prothmann, Präsident des Bundesverbandes Onlinehandel e.V.
Asics hatte Vertragshändlern bis 2015 untersagt, im Onlinehandel Suchmaschinen für Preisvergleiche zu nutzen. Das Bundeskartellamt wertete diese Klausel ebenso wie das Verbot der Verwendung von Markenzeichen als unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen und untersagte sie. Das Bundeskartellamt kritisierte darüber hinaus, dass den Händlern die Nutzung von Online-Marktplätzen wie Ebay oder Amazon in der Vergangenheit pauschal untersagt wurde.
Asics: OLG bestätigt Wettbewerbsbeschränkung
/ 06.04.2017Das Verbot der Preissuchmaschinen-Nutzung durch Händler ist unzulässig, bestätigte jetzt das OLG Düsseldorf. Es geht dabei um das Label Asics…

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