Eine vorläufige Prüfung des Bundeskartellamtes hat ergeben, dass das selektive Vertriebssystem von Asics Deutschland, laut dem Laufschuhe ausschließlich über autorisierte Händler an den Konsumenten verkauft werden dürfen, deutliche Wettbewerbsbeschränkungen aufzeigt. Vor allem jene für den Vertrieb über das Internet summierten sich zu einem „de-facto-Verbot“, heißt es seitens der Wettbewerbsbehörde. Asics untersage Online-Plattformen wie Ebay und Amazon den Verkauf markeneigener Produkte sowie die Unterstützung von Preisvergleichsmaschinen und schränke damit den Wettbewerb schwerwiegend ein.
Kritisch sieht das Bundeskartellamt über die Beschränkungen des Onlinegeschäfts hinaus auch die detaillierte Ausdifferenzierung des Vertriebssystems in über 20 Händler¬kategorien, denen teilweise ein unterschiedliches respektive eingeschränktes Produktsortiment zugewiesen wird.
„Es ist allgemein anerkannt, dass Hersteller ihre Händler nach bestimmten Kriterien auswählen dürfen und Qualitätsanforderungen aufstellen können. Asics untersagt den Händlern allerdings den Vertrieb über Online-Marktplätze und die Unterstützung von Preisvergleichsmaschinen und schießt damit über das Ziel hinaus. Nach unserer vorläufigen Einschätzung dient das Asics-Vertriebssystem in der jetzigen Form vorrangig der Kontrolle des Preiswettbewerbs im Online- sowie im stationären Vertrieb“, so Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes. Zudem schränke das Label den Wettbewerb auf dem gesamten Laufschuhmarkt ein, weil es über eine starke Marktposition verfüge und im Zuge dessen auch andere große Laufschuhhersteller das Onlinegeschäft in ähnlicher Weise beschränken. Das Bundeskartellamt führt in diesem Zusammenhang derzeit auch ein Verfahren gegen den Sportartikelhersteller Adidas.
Ebay befürwortet die eingeleiteten Schritte des Bundeskartellamtes. „Eine finale Entscheidung ist zwar noch nicht veröffentlicht worden, aber Ebay möchte schon jetzt die Gelegenheit nutzen, die klaren Grenzen, die das Bundeskartellamt für die Beschränkung von Verkäufen über das Internet im Allgemeinen und über offene Online-Marktplätze aufstellt, ausdrücklich zu begrüßen“, so Dr. Stephan Zoll, Vice President Ebay Germany.
Asics ist eine Frist zur Stellungnahme bis zum 10. Juni 2014 eingeräumt worden.
Asics im Visier des Bundeskartellamtes
/ 28.04.2014Die Vorgaben des Marke Asics für Händler summierten sich zu einem „de-facto-Verbot des Internetvertriebs“ – dieser Meinung ist zumindest das Bundeskartellamt...

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