Mehr als 130.000 Verbraucher*innen haben sich inzwischen der Sammelklage der Verbraucherzentrale NRW gegen Amazon angeschlossen. Anlass ist die Preiserhöhung für Prime-Mitgliedschaften aus dem Sommer 2022. Damals stieg der Jahrespreis in Deutschland von 69 Euro auf 89,90 Euro, der Monatspreis von 7,99 Euro auf 8,99 Euro.
Die Verbraucherzentrale NRW hält die Erhöhung für rechtswidrig, weil Amazon die Preise aus ihrer Sicht ohne ausdrückliche Zustimmung der Kund*innen angehoben hat. Das Landgericht Düsseldorf und später auch das Oberlandesgericht Düsseldorf erklärten die entsprechende Preisanpassungsklausel für unwirksam. Rechtskräftig ist die Entscheidung noch nicht, weil Amazon Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt hat.
Die Sammelklage wurde im Dezember 2025 beim Oberlandesgericht Hamm eingereicht. Das Bundesamt für Justiz öffnete das Klageregister im Januar 2026. Betroffene können sich dort weiterhin anmelden; Gegenstand ist ausdrücklich die Preiserhöhung des Amazon-Prime-Abonnements beziehungsweise der Prime-Student-Mitgliedschaft im Sommer 2022.
Amazon weist die Vorwürfe zurück. Das Unternehmen verweist darauf, Kund*innen rechtzeitig und transparent informiert zu haben, und hält an seinem Recht zur Preisanpassung fest. Bei erfolgreicher Klage könnten Betroffene nach Angaben aus dem Verfahren bis zu 60 Euro zurückerhalten; der Betrag kann je nach Dauer der Mitgliedschaft und Verfahren weiter steigen.
Für den digitalen Handel ist der Fall über Amazon hinaus relevant. Er betrifft Preisanpassungsklauseln, Abo-Modelle und die Frage, wie Plattformen Änderungen bei laufenden Mitgliedschaften gegenüber Verbraucher*innen durchsetzen dürfen. Wichtig ist die Abgrenzung zu einem zweiten Verfahren: Die Verbraucherzentrale Sachsen klagt getrennt davon gegen Amazon wegen Werbung bei Prime Video und des Aufpreises für werbefreies Streaming.
Key Facts
Unternehmen: Amazon
Klägerin: Verbraucherzentrale NRW
Thema: Prime-Preiserhöhung 2022
Registrierte Verbraucher*innen: mehr als 130.000
Jahrespreis 2022: von 69 Euro auf 89,90 Euro
Monatspreis 2022: von 7,99 Euro auf 8,99 Euro
Klageregister: seit Januar 2026 geöffnet
Gericht: Oberlandesgericht Hamm
Vorinstanzen: Landgericht Düsseldorf und Oberlandesgericht Düsseldorf erklärten Klausel für unwirksam
Status: nicht rechtskräftig, Revision beim Bundesgerichtshof
