Amazon gegen New Yorker: Revision abgelehnt

  /  06.08.2018

Im Rechtsstreit zwischen Amazon und New Yorker zum Thema Plagiate-Handel kann letzteres Unternehmen einen Sieg verbuchen. Amazons Berufung wurde abgelehnt…

Amazon muss nach einem Urteil künftig allen Markenherstellern sofort und uneingeschränkt Auskunft über dort gehandelte Plagiate geben. Bereits im September 2017 konnte der Filialist New Yorker einen Etappensieg im Rechtsstreit gegen das Unternehmen erzielen. Damals hatte das Landgericht Braunschweig erstmals entschieden, dass der Online-Versandhändler gegenüber Markenherstellern in allen Fällen auch im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes auskunftspflichtig ist. Amazon legte Berufung ein und scheiterte nun vor dem Oberlandesgericht Braunschweig. Dieses bestätigte in seinem Urteil die Anwendbarkeit einer zum Schutz von Markenherstellern geschaffenen Vorschrift des deutschen Markengesetzes, beruhend auf einer EU-Richtlinie.

Ein Händler bot auf Amazon gefälschte Artikel einer Eigenmarke von New Yorker ohne dessen Einwilligung an. New Yorker begrüßt nun die Entscheidung des Gerichts.

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