A&F: Güteverhandlung ohne Einigung

  /  02.09.2013

Hinsichtlich der Klage gegen Abercrombie & Fitch wegen einer geplanten Änderung der Arbeitszeiten fand eine erste Güteverhandlung statt…

Angestellte von Abercrombie & Fitch hatten vor dem Arbeitsgericht gegen eine geplante Änderung der Arbeitszeiten geklagt, die festlegen soll, dass Mitarbeiter ab 4 Uhr morgens statt zwischen 22 und 2 Uhr Ware sortieren. Eine erste Güteverhandlung zwischen den Mitarbeitern und dem Unternehmen führte jetzt zu keiner Einigung.

Laut dem Hamburger Abendblatt soll Abercrombie & Fitch der Gegenseite neben der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum 31. Oktober 2013 als Gütevorschlag zusätzlich eine Abfindung von 0,25 Bruttomonatsgehältern pro Beschäftigungsjahr angeboten haben. Dies sei seitens der Kläger allerdings keine Option, daher soll jetzt ein Termin für den 18. Dezember dieses Jahres festgelegt worden sein. Zuvor sollen weitere Gütetermine folgen.

Die Klägerseite wird von Rechtsanwalt Heiko Hecht vertreten, der eine „arbeitsrechtliche Sanierung“ hinter den Plänen des Konzerns vermutet. Zeigten sich zahlreiche Angestellte mit den geänderten Bedingungen nicht einverstanden und kündigten, könne zu günstigeren Konditionen neues Personal eingestellt werden. Mit den neuen Zeiten würde Abercrombie & Fitch zudem die Nachtzuschläge sparen.

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